GEMA und Gebühren

Der EuGH beim Zahnarzt oder die Grenzen der Urheberrechtsabgabe

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 15 März 2012 in der Rechtssache C-135/10 Società Consortile Fonografici (SCF) gegen den Zahnarzt Marco Del Corso nochmal klargestellt wann eine öffentliche Wiedergabe von Tonträgern vorliegt und damit die auch hierzulande derzeit gängige Praxis teilweise in Frage gestellt.

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BGH: GEMA unterliegt keinem unbeschränkten Abschlusszwang

Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Verwertungsgesellschaft GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) von ihrer Pflicht nach § 11 Abs. 1 des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWG), aufgrund der von ihr wahrgenommenen Rechte jedermann auf Verlangen zu angemessenen Bedingungen Nutzungsrechte einzuräumen, in Ausnahmefällen befreit ist.

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Musik auf Hochzeitsfeier ist keine öffentliche Wiedergabe

Für Musik auf Privatfesten fällt für den Veranstalter nach einer Entscheidung des AG Bochum (Urteil vom 20.01.2009, Az.: 65 C 403/08) keine GEMA-Gebühr an.

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Kein zweistufiges Lizenzierungsverfahren bei Klingeltönen

Der BGH hat heute entschieden, dass für die Nutzung eines Musikwerkes als Klingelton für Mobiltelefone im Normalfall eine Lizenz der GEMA ausreicht.

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