Internationaler Datenschutz
Neues Schweizer Datenschutzgesetz ab 1. September 2023: Neue Informationspflichten für Händler
Ab 1. September gilt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Diese enthält viele neue Pflichten, die bei der Bearbeitung von Daten von Personen in der Schweiz zu beachten sind. Dies betrifft insbesondere auch Datenschutzerklärungen von Online-Händlern. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick über die Neuerungen und zeigen, welche Datenschutzerklärungen Händler jetzt dringend anpassen müssen. Das Gute: Mandanten unserer Schutzpakete sind mit nur wenig Aufwand weiterhin geschützt.
Ab 1. September gilt das neue Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Diese enthält viele neue Pflichten, die bei der Bearbeitung von Daten von Personen in der Schweiz zu beachten sind. Dies betrifft insbesondere auch Datenschutzerklärungen von Online-Händlern. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick über die Neuerungen und zeigen, welche Datenschutzerklärungen Händler jetzt dringend anpassen müssen. Das Gute: Mandanten unserer Schutzpakete sind mit nur wenig Aufwand weiterhin geschützt.
US-Datentransfers bei Google Analytics & Co: Hoffnungsschimmer durch Datenschutzbehörde?
Die Nutzung bestimmter US-Dienste wie u.a. Google, Facebook und viele weitere ist aus datenschutzrechtlicher Sicht gegenwärtig problematisch. Ändern kann dies aus Sicht der EU nur die US-Regierung. Diese hat mittlerweile reagiert und im Oktober in einer sog. Executive Order bemerkenswerte Veränderungen beim Datenschutz angekündigt. Die Hamburger Datenschutzbehörde sieht daran viel Positives. Wir beleuchten in diesem Beitrag, ob nun tatsächlich Hoffnung auf eine baldige Lösung zu Gunsten von Betreiber von Websites und anderen Online-Präsenzen besteht und Abmahnwellen wie im Zusammenhang mit Google Fonts schon bald der Vergangenheit angehören werden.
Die Nutzung bestimmter US-Dienste wie u.a. Google, Facebook und viele weitere ist aus datenschutzrechtlicher Sicht gegenwärtig problematisch. Ändern kann dies aus Sicht der EU nur die US-Regierung. Diese hat mittlerweile reagiert und im Oktober in einer sog. Executive Order bemerkenswerte Veränderungen beim Datenschutz angekündigt. Die Hamburger Datenschutzbehörde sieht daran viel Positives. Wir beleuchten in diesem Beitrag, ob nun tatsächlich Hoffnung auf eine baldige Lösung zu Gunsten von Betreiber von Websites und anderen Online-Präsenzen besteht und Abmahnwellen wie im Zusammenhang mit Google Fonts schon bald der Vergangenheit angehören werden.
CH-Händler aufgepasst: Neues Schweizer Datenschutzgesetz frühestens zum September 2023
Das Gesetzgebungsverfahren zur Totalrevision des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz läuft bereits seit einigen Jahren. Geplant war einmal, dass das neue Gesetz im Herbst 2022 oder zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Nun zeichnet sich der 1. September 2023 ab. Ganz sicher ist dies aber immer noch nicht. Für Verantwortliche, die z.B. im Zusammenhang mit ihrem Online-Geschäft personenbezogene Daten mit Bezug zur Schweiz verarbeiten, bedeutet dies ein wenig mehr Umsetzungszeit.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Totalrevision des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz läuft bereits seit einigen Jahren. Geplant war einmal, dass das neue Gesetz im Herbst 2022 oder zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Nun zeichnet sich der 1. September 2023 ab. Ganz sicher ist dies aber immer noch nicht. Für Verantwortliche, die z.B. im Zusammenhang mit ihrem Online-Geschäft personenbezogene Daten mit Bezug zur Schweiz verarbeiten, bedeutet dies ein wenig mehr Umsetzungszeit.
Datenschutz im Web 2.0: Wann gilt das deutsche Bundesdatenschutzgesetz?
Beinahe jede Neuerscheinung im Web 2.0 wird auch auf den datenschutzrechtlichen Prüfstand gestellt. Den Maßstab bildet in aller Regel das deutsche Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Nicht immer zu Recht, wenn die Verantwortlichen im Ausland sitzen. Der folgende Beitrag stellt einige grundlegende Überlegungen zum internationalen Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes an.
Beinahe jede Neuerscheinung im Web 2.0 wird auch auf den datenschutzrechtlichen Prüfstand gestellt. Den Maßstab bildet in aller Regel das deutsche Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“). Nicht immer zu Recht, wenn die Verantwortlichen im Ausland sitzen. Der folgende Beitrag stellt einige grundlegende Überlegungen zum internationalen Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes an.
Datenschutz in Dubai: das “DIFC Data Protection Law”
Der folgende Beitrag untersucht die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Dubai, die im DIFC Data Protection Law 2007 DIFC Law No. 1 of 2007 (im Folgenden als „DPL-DIFC 07“ bezeichnet) geregelt werden und untersucht die möglichen wirtschaftspolitischen Auswirkungen.
Der folgende Beitrag untersucht die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Dubai, die im DIFC Data Protection Law 2007 DIFC Law No. 1 of 2007 (im Folgenden als „DPL-DIFC 07“ bezeichnet) geregelt werden und untersucht die möglichen wirtschaftspolitischen Auswirkungen.
USA-Datenschutz nach Safe Harbor: Änderungen nach Entscheidung der Aufsichtsbehörden
Der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ hat im April diesen Jahres eine Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit von Datentransfers von Deutschland in die USA an jene Unternehmen getroffen, die den „Safe-Harbor-Prinzipien“ beigetreten sind. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Datentransferpraxis hat, soll in diesem Aufsatz erläutert werden.
Der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ hat im April diesen Jahres eine Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit von Datentransfers von Deutschland in die USA an jene Unternehmen getroffen, die den „Safe-Harbor-Prinzipien“ beigetreten sind. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Datentransferpraxis hat, soll in diesem Aufsatz erläutert werden.
Die neuen EU-Standardvertragsklauseln: Für die Auftragsdatenverarbeitung in Drittländern und die Auswirkungen auf die Praxis
Die EU-Kommission hat am 5.2.2010 einen [ Beschluss zur Aktualisierung der EU-Standardvertragsklauseln|http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:039:0005:01:DE:HTML] für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsdatenverarbeiter in Drittländern gefasst. Im vorliegenden Beitrag informieren wir Sie über die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln und die Auswirkungen des Beschlusses auf die Praxis.
Die EU-Kommission hat am 5.2.2010 einen [ Beschluss zur Aktualisierung der EU-Standardvertragsklauseln|http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:039:0005:01:DE:HTML] für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsdatenverarbeiter in Drittländern gefasst. Im vorliegenden Beitrag informieren wir Sie über die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln und die Auswirkungen des Beschlusses auf die Praxis.
EU Kommission: Aktualisierung der Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten ins EU-Ausland
Die Europäische Kommission hat Anfang Februar die so genannten „Standardvertragsklauseln“ aktualisiert. Diese Standardvertragsklauseln finden Anwendung, wenn personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden sollen (mit weiteren Differenzierungen hinsichtlich der USA und Ländern mit anerkannt vergleichbarem Datenschutzniveau).
Die Europäische Kommission hat Anfang Februar die so genannten „Standardvertragsklauseln“ aktualisiert. Diese Standardvertragsklauseln finden Anwendung, wenn personenbezogene Daten außerhalb der Europäischen Union verarbeitet werden sollen (mit weiteren Differenzierungen hinsichtlich der USA und Ländern mit anerkannt vergleichbarem Datenschutzniveau).
Das Institut für Datenschutz und IT-Recht informiert: So funktioniert internationaler Datenschutz
In grenzüberschreitend tätigen Konzernen und Unternehmen gehört der internationale Datentransfer (insbesondere von Arbeitnehmer- und Kundendaten) zum alltäglichen Geschäft. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick der hierbei zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und erläutert was beachtet werden muss, sobald Daten die deutsche Grenze überschreiten.
In grenzüberschreitend tätigen Konzernen und Unternehmen gehört der internationale Datentransfer (insbesondere von Arbeitnehmer- und Kundendaten) zum alltäglichen Geschäft. Der folgende Beitrag gibt einen ersten Überblick der hierbei zu beachtenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und erläutert was beachtet werden muss, sobald Daten die deutsche Grenze überschreiten.
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