Übermittlung von Patientendaten an Hausarztverbände zu Abrechnungszwecken derzeit rechtswidrig?
Das Thema wird unter Datenschützern schon seit längerem diskutiert: dürfen Hausärzte Patienten-Daten an die jeweiligen Hausarztverbände übermitteln, damit diese (unter Zuhilfenahme weiterer Dienstleister) die Abrechnungen über erbrachte Arztleistungen erstellen? Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein macht nun als erste Behörde Nägel mit Köpfen und sagt: “Nein, nicht in dieser Form”.