Werbung mit Indizierung

Werben Sie nicht mit der Indizierung von Medien: Andernfalls droht eine Abmahnung!

Werden Trägermedien (z.B. CD, DVD, Blu-Ray, etc.) von der Bundesprüfungsstelle auf die Liste jugendgefährdende Schriften aufgenommen, sog. indizierte Medien, unterliegen diese Medien gewissen Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs-, und vor allem Werbebeschränkungen.

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