DSGVO: Kein Schadensersatz bei unerlaubter Herausgabe von Daten
Diesmal wieder eine neue Variante des Schadensersatzes bei einem DSGVO-Verstoß: Es ging um die angeblich unerlaubte Herausgabe von Daten einer rechtlichen Betreuerin an den Vermieter des Betreuten und weitere Stellen. Sowie um die Übermittlung von Unterlagen per unverschlüsselter per E-Mail. Beides sah das AG Bochum (Beschluss v. 11.03.2019 – AZ. 65 C 485/18) als nicht schadensersatzfähig an - wenngleich zumindest Letzteres durchaus ein Problem darstellen kann.