Maßgebendes Recht bei grenzüberschreitenden Onlinehandel mit Verbrauchern
Der Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, der Waren grenzüberschreitend Verbrauchern in anderen EU-Staaten anbietet, kann sich nicht automatisch darauf verlassen, dass im Streitfall deutsches Recht zu Anwendung kommt.
4 minInternational: Rechtstexte in diversen Sprachen
Wer seinen Webshop mehrsprachig anbietet, der sollte unbedingt auch die entsprechenden Rechtstexte in diesen Sprachen bereit stellen. Andernfalls muss sich der Händler den Vorwurf gefallen lassen, dass die Rechtstexte nicht wirksam einbezogen wurden.
3 minEuGH: Zur gerichtlichen Zuständigkeit für Verbraucherverträge in Fällen, in denen Dienstleistungen im Internet angeboten werden
Die bloße Benutzung einer Website durch den Gewerbetreibenden führt als solche nicht zur Geltung der Zuständigkeitsregeln, die dem Schutz der Verbraucher anderer Mitgliedstaaten dienen.
5 minTeil VI: Noch einmal in aller Kürze…
In den Teilen I-V unserer Serie haben wir die besonderen Probleme beim e-Trade zwischen Österreich und Deutschland ausführlich dargestellt; in diesem letzten Teil runden wir unsere Serie nun mit einer handlichen Übersicht über die gesamte Materie ab. Lesen, downloaden, ausdrucken und griffbereit halten! Zur Vertiefung kann jeweils auf die entsprechenden Teile unserer Serie zurückgegriffen werden.
17 minTeil V: Allgemeine Geschäftsbehinderungen – die AGB nach deutschem Recht
Im Zeitalter von EU und e-Trade können österreichische Händler nicht nur in ihrem Heimatland Ware an den Mann bringen, auch mit dem benachbarten Ausland ist mittlerweile Handel unter vereinfachten Bedingungen möglich. Beim Handel mit dem deutschen Verbraucher leiden österreichische e-Trader jedoch oftmals unter den Tücken des deutschen Rechts; ein Klassiker auf diesem Gebiet sind die AGB nach den §§ 305 ff. BGB – in diesem Teil unserer Serie wollen wir also einen vertieften Blick auf dieses Mysterium werfen.
13 minTeil IV: Prozesskostenersparnis durch Webdesign – inhaltliche Anforderungen an eine kommerzielle Website nach deutschem Recht
Im Zeitalter von EU und e-Trade können österreichische Händler nicht nur in ihrem Heimatland Ware an den Mann bringen, auch mit dem benachbarten Ausland ist mittlerweile Handel unter vereinfachten Bedingungen möglich. Beim Handel mit dem deutschen Verbraucher leiden österreichische e-Trader jedoch oftmals unter einer gewissen Ratlosigkeit angesichts des deutschen Internetrechts; insbesondere die zahllosen Formalitäten, die bei der inhaltlichen Gestaltung einer kommerziellen Website zu beachten sind, bergen zahlreiche Tücken – oder sind schlicht nicht bekannt. Im vierten Teil unserer Serie wenden wir uns also den „Pflichtinhalten“ zu.
11 minTeil III: Das deutsche Wettbewerbsrecht – Grundzüge und Normstruktur
Im Zeitalter von EU und e-Trade können österreichische Händler nicht nur in ihrem Heimatland Ware an den Mann bringen, auch mit dem benachbarten Ausland ist mittlerweile Handel unter vereinfachten Bedingungen möglich. Beim Handel mit dem deutschen Verbraucher leiden österreichische e-Trader jedoch oftmals unter einer gewissen Ratlosigkeit angesichts des deutschen Wettbewerbsrechts. Im dritten Teil unserer Serie wollen wir hier ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
13 minTeil II: Die Abmahnung aus Deutschland – Bedeutung und Reaktionsmöglichkeiten
Im Zeitalter von EU und e-Trade können österreichische Händler nicht nur in ihrem Heimatland Ware an den Mann bringen, auch mit dem benachbarten Ausland ist mittlerweile Handel unter vereinfachten Bedingungen möglich. Beim Handel mit dem deutschen Verbraucher sind österreichische e-Trader jedoch besonderen juristischen Gefahren ausgesetzt – insbesondere die Abmahnung lauert hinter vielen Ecken.
11 minTeil I: Die Rechtslage im grenzüberschreitenden Fernabsatz
Im Zeitalter von EU und e-Trade können österreichische Händler nicht nur in ihrem Heimatland Ware an den Mann bringen, auch mit dem benachbarten Ausland ist mittlerweile Handel unter vereinfachten Bedingungen möglich. Gerade Deutschland bietet sich als Absatzmarkt an – man spricht die gleiche Sprache, zahlt mit gleicher Münze und auch die rechtliche Situation ist zumindest ähnlich. „Ähnlich“ ist aber noch lange nicht „gleich“ – und hier fangen in der Regel die Probleme an.
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