Software-Verträge und Gruppenfreistellungsverordnung
Wettbewerbsbeschränkungen in Software-Verträgen können kartellrechtswidrig sein. Das kann u.a. die Nichtigkeit des Vertrages und empfindliche Bußgelder zur Folge haben. Fällt eine Vereinbarung unter das Kartellverbot kann sie allerdings aufgrund einer Freistellung wirksam sein. So genannte Gruppenfreistellungsverordnungen (GVO) regeln solche Freistellungen explizit. Bei Software-Verträgen bereitet insbesondere die Abgrenzung zwischen der Vertikal-GVO und der TT-GVO Schwierigkeiten ...
5 minOLG München bestätigt: Erstellung von Individual-Software = Werkvertrag
Die IT-Recht-Kanzlei hat zugunsten eines von ihr vertreten IT-Unternehmens vor dem OLG München ein Urteil erstritten, in dem das OLG auch zu der vertragstypologischen Einordnung von Software-Erstellungsverträgen Stellung nimmt und dabei im Sinne des Werkvertragsrechts entscheidet (Urteil vom 23.12.2009, Az. 20 U 3515/09)…
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