Domain räumt keinerlei Rechte an dem Namen ein - Schutz nur durch Markenregistrierung möglich
Immer wieder kommt es vor, dass Domaininhaber eine böse Überraschung erleben. Eine Abmahnung flattert ins Haus, mit der der Domaininhaber unter Androhung einer Vertragsstrafe aufgefordert wird, die weitere Nutzung der Domain zu unterlassen und eine dem entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.
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