Gewährleistungsausschluss: In Privatverkauf-AGB wirksam zu regeln?
Privatverkäufer haben anscheinend oft die Vorstellung, sie seien berechtigt, die Gewährleistungs- ansprüche ihrer Käufer vollständig auszuschließen. Nur so lässt sich erklären, dass bei eBay Angebote mit den folgenden oder ähnlichen Zusatzregelungen versehen werden: „ *Keine Garantie* “ oder „ *Dies ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch möglich* .“
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