Nachdem Mitte des letzten Jahres bereits der Systembetreiber ELS Insolvenz anmelden musste, wird mit der RKD (Recycling Kontor Dual) nun kurzfristig der nächste Systemanbieter vom Markt verschwinden. RKD kündigt den Rückzug bereits zum 31. März an. Die zuständigen Behörden der Bundesländer seien entsprechend informiert worden. Es wird vermutet, dass diese nun zeitnah die jeweiligen Freistellungen der RKD widerrufen werden.
Als Rückzugsgrund nennt die RKD vor allem den ruinösen und hochspekulativen Preiskampf der Systembetreiber. Zudem wird erwartet, dass der Markt in Zukunft von großen Entsorgungskonzernen und dem Lebensmitteleinzelhandel dominiert werde.
Für die Lizenzierung von kleineren Verpackungsmengen betrieb die RKD ein eigenes Onlineportal unter dem Namen RK-Direkt. Dieses richtete sich vor allem an Online- und Versandhändler.
Was bedeutet der Rückzug für die Kunden?
Die Bestandkunden der RKD sollten eine Mengenbestätigung für den Zeitraum 01.01.2019 – 31.03.2019 erhalten. Sie sind zudem angehalten sich zeitnah einen neuen Systemanbieter zu suchen. Die Frist für den Abschluss des Neuvertrages ist der 31. März 2019. Andernfalls würde ein Vertriebsverbot bestehen, denn es dürfen keine Produkte/Waren ohne gültigen Lizenzvertrag in Verkehr gebracht werden. Ein Verstoß könnte zusätzlich ein Bußgeld nach sich ziehen. Pro Einzelfall kann dieses bis zu 200.000€ betragen.
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