BVerfG: Kein Lichtlein brennt - Geschäfte bleiben ab 2010 an Adventssonntagen zu
Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 01.1.2.2009- 1 BvR 2857/07 - 1 BvR 2858/07) hat heute entschieden, dass die Adventssonntagsregelung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nicht in Einklang mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen steht. Allerdings bleibt die verfassungswidrige Regelung unter Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber und ihres in die Regelung gesetzten Vertrauens für die Weihnachtszeit 2009 anwendbar. Ab nächstem Jahr bleiben dann die Ladentüren in der Vorweihnachtszeit zumindest in Berlin Sonntags geschlossen.
Letztlich wohl ein weiteres Argument für den Onlinehandel , der die Kunden bekanntlich 365 Tage im Jahr und 24 Stunden täglich bedient.
Die vollständige Entscheidung finden Sie hier.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
2 Kommentare