BVerfG: Kein Lichtlein brennt - Geschäfte bleiben ab 2010 an Adventssonntagen zu

BVerfG: Kein Lichtlein brennt - Geschäfte bleiben ab 2010 an Adventssonntagen zu
01.12.2009 | Lesezeit: 1 min

Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 01.1.2.2009- 1 BvR 2857/07 - 1 BvR 2858/07) hat heute entschieden, dass die Adventssonntagsregelung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes nicht in Einklang mit der Gewährleistung der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen steht. Allerdings bleibt die verfassungswidrige Regelung unter Berücksichtigung der Berufsausübungsfreiheit der Verkaufsstelleninhaber und ihres in die Regelung gesetzten Vertrauens für die Weihnachtszeit 2009 anwendbar. Ab nächstem Jahr bleiben dann die Ladentüren in der Vorweihnachtszeit zumindest in Berlin Sonntags geschlossen.

Letztlich wohl ein weiteres Argument für den Onlinehandel , der die Kunden bekanntlich 365 Tage im Jahr und 24 Stunden täglich bedient.

Die vollständige Entscheidung finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© silencefoto - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

R
Rainer Salm 18.12.2009, 23:02 Uhr
Alles Schwachsinn
Wer fragt denn in der Industrie nach Sonn- und Feiertagen Da wird rollende Woche gearbeitet und an Feiertagen. Keiner regt sich darüber auf. Und was wäre, wenn Weihnachten der Christbaum brennt und die Feuerwehr nicht kommt, weil Feiertag ist oder der Krankenwagen? Interessiert sich die Gewerkschaft oder die Kirche für. Ich glaube nicht! Was soll also die blöde Diskussion um Öffnungszeiten? Habe ja noch Verständnis, wenn die Chefs sich einen schönen Adventssonntag machen, während die Mitarbeiter schuften müssen, aber nicht, wenn der Eigentümer selbst bereit ist, sich am dem Adventssonntagen in sein Geschäft zu stellen, um den für ihn (über)lebensnotwendigen Umsatz zu machen, da an den Wochenenden mal die Familie bummeln und zum Weihnachtsmarkt geht, da in der Woche keine Zeit dafür bleibt. Natürlich wird nicht mehr Umsatz gemacht, weil ja auch nicht mehr Geld in den Portmonees ist. Die Frage aber ist, wo wird dieser Umsatz gemacht! Beim Händler vor Ort oder, weil ja eh kein Geschäft öffnen darf, im Internet. Ich habe die erfahrung gemacht, dass die Adventssonntage, an denen geöffnet werden darf, umsatzstärker waren, als die Tage davor.
U
Ulli Groß 02.12.2009, 13:34 Uhr
Advent, Advent...
Angesichts der Berichterstattung über hohe Arbeitslosigkeit und über die Schwierigkeiten in der Wirtschaftskrise, muss man sich doch wundern, dass Arbeitsplätze, wenn auch nur kurzfristig eingerichtet, durch solch ein Urteil "vernichtet" werden. Scheint fast so, als ob wir bald alle sonntags nur noch wegen der Hostie in Kirche gehen, da der heimische Kühlschrank aufgrund Job- & Geldmangel sowieso leer ist. Na dann - fröhliche Weihnachten!

Weitere News

BGH: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
(13.07.2018, 13:58 Uhr)
BGH: Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk ist vererbbar
Section 1502 des Dodd-Frank Act: Von Konfliktmetallen, Selbstauskünften und Weltverbesserern
(18.10.2013, 15:51 Uhr)
Section 1502 des Dodd-Frank Act: Von Konfliktmetallen, Selbstauskünften und Weltverbesserern
Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für denAusfall eines Internetanschlusses zu
(29.01.2013, 20:12 Uhr)
Bundesgerichtshof erkennt Schadensersatz für denAusfall eines Internetanschlusses zu
Mobiler Alkoholverkaufsstand in Oktoberfestnähe
(21.09.2011, 13:30 Uhr)
Mobiler Alkoholverkaufsstand in Oktoberfestnähe
UK Bribery Act Inkraftgetreten
(11.07.2011, 12:21 Uhr)
UK Bribery Act Inkraftgetreten
Die Schule des Lebens - Zur Frage der außerordentlichen Kündigung bei einem Privatschulbesuch
(28.10.2010, 09:34 Uhr)
Die Schule des Lebens - Zur Frage der außerordentlichen Kündigung bei einem Privatschulbesuch
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei