Was ist bei der LUCID-Registrierung als Unternehmen anzugeben?

Bis zum 1. Juli 2022 müssen viele Unternehmen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes registrieren. LUCID, so heißt das elektronische Verpackungsregister, stellt dabei die Händler:innen vor einige Aufgaben.
Inhaltsverzeichnis
Eine Aufgabe besteht darin, bei der Registrierung das „richtige“ Unternehmen anzugeben. Dies klingt einfach, ist es aber nicht immer. Wer als eine Privatperson oder auch als ein Rechtsträger etwa Inhaber:in von mehreren Webpräsenzen ist oder von einem Ladengeschäft und einer Webpräsenz, die jeweils unter verschiedenen Namen laufen, stellt sich die Frage: Muss ich bei LUCID bloß eine Registrierung durchführen oder mehrere Registrierungen unter den Bezeichnungen der einzelnen Shops, Ladengeschäfte und Webpräsenzen?
1. Wo findet sich die Lösung des Problems?
Die Lösung gibt LUCID selbst vor. Bei der Registrierung wird erläutert:
Als "Name (Unternehmen)" ist die Firmierung bzw. die Geschäftsbezeichnung anzugeben unter der Ihr Unternehmen mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringt. Sollte Ihre Firma in einem öffentlichen Register eingetragen sein, ist grundsätzlich der dort registrierte Name anzugeben. Ist Ihr Unternehmen also beispielsweise im Handelsregister eingetragen, so ist die eingetragene Firmierung (etwa X-Vertrieb GmbH) anzugeben. Dies gilt etwa auch für im Handelsregister eingetragene Kaufleute (etwa Max Mustermann e. K.). Nicht im Handelsregister eingetragene Kaufleute geben auch ihre Firma an.
2. Was bedeutet dies genau?
Demnach muss der Hersteller bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID seine Firma angeben; gemeint ist dabei die Firma im handelsrechtlichen Sinne gemäß § 17 HGB:
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Wer demnach z.B. im Ladengeschäft und in einer Webpräsenz unter derselben Unternehmensbezeichnung auftritt, also seine Geschäfte betreibt, muss für diese beiden Geschäfte nur eine Registrierung vornehmen. Wer hingegen verschiedene Webpräsenzen und/ oder Ladengeschäfte unter verschiedenen Unternehmensbezeichnungen betreibt, muss sich auch unter diesen verschiedenen Unternehmensbezeichnungen im Verpackungsregister LUCID registrieren.
Lesetipp -> Verpackungsgesetz: Wie erfülle ich im Jahr 2022 meine Verpflichtungen?
Das Verpackungsgesetz ist bereits seit dem 01. Januar 2019 in Kraft - doch noch immer erreichen uns viele Anfragen von Mandanten, die mit der Situation überfordert sind und nicht wissen, was als nächstes zu tun ist. Wir stellen daher hier einen Leitfaden zur Verfügung, der Schritt für Schritt erklärt, wie Online-Händler ihre Verpflichtung aus dem Verpackungsgesetz erfüllen können.
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1 Kommentar
seit 2019
Muß ich Lucid Registrirungs Nummer auch abgeben?
Und wo genau?
MfG