DSGVO in der Praxis: Benötigen Sie einen Cookie-Banner?
Die DSGVO sieht keine eindeutige Regelung zu Cookie-Bannern vor. Was bedeutet die sog. Cookie-Richtlinie und die zukünftige ePrivacy-Verordnung für Cookie-Banner in diesem Zusammenhang? Benötigen Website-Betreiber ein solches Cookie-Banner?
Tippfehler => fehlerhafte Rechtsgrundlage
Beitrag von Hubert
21.03.2019, 13:23 Uhr
Zu lesen ist: "... oder eine Einwilligung (Opt-In) im Sinne des Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO notwendig ist, ..."
Da scheint sich ein Tipp- oder Gedankenfehler eingeschlichen zu haben. Die Einwilligung wird in Art. 6 Abs. 1 lit a DS-GVO behandelt und nicht wie hier fälschlich angegeben unter Buchstabe f.
Cookie-Banner
Beitrag von Philipp
18.02.2019, 15:03 Uhr
Im Artikel heißt es
"Die IT-Recht Kanzlei hält es derzeit allerdings für vertretbar, die Verwendung einer Vielzahl von Tracking- und Targeting-Cookies [...] zu verwenden und hierzu einen entsprechenden (bloßen) Cookie-Hinweis auf der Seite zu platzieren"
1. Wo soll dieser Hinweis platziert werden? In Bannerform, so wie bei den aktuell geläufigen Cookie-Bannern? 2. Neben diversen Social Media-Tools / -Trackern nutzt diese (Ihre) Seite unter anderem Google Analytics. Hier finde ich keinen Cookie-Banner. D.h. ein Hinweis im Rahmen Ihrer Datenschutzerklärung geht für Sie konform?
Herr
Beitrag von Elmar
12.02.2019, 15:18 Uhr
Muss man 3rd-Party-Cookies im Datenschutztext anführen. Z.B. Nutzt man das Widget von Holiday-Check so werden viele Cookies von Holiday-Check geladen.
Erstens ist es nicht möglich den Zweck jedes einzelnen Cookies in Erfahrung zu bringen. Zweitens kann Holiday-Check diese jederzeit ändern. Reicht es aus, wenn man im Privacy-Text allg. anführt, dass Holiday-Check Cookies setzt und sich der Webseitenbesucher dann bei Holiday-Check über die einzelnen Cookies informieren soll oder muss man jedes 3rd Party-Cookie einzeln anführen?
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