Leserkommentare zum Artikel

Verarbeitungsverzeichnis 2025: So erstellen Sie unser rechtskonforme DSGVO-Muster

Ein Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO ist für fast jeden Online-Händler Pflicht. Bei Nichteinhaltung drohen empfindliche Strafen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, warum Sie als Online-Händler ein solches Verzeichnis benötigen und wie Sie es mit geringem Aufwand erstellen können.

» Artikel lesen


Konfigurator

Beitrag von Squickis.de
04.05.2018, 10:33 Uhr

Hallo,

tolle Sache mit den Konfigurator. Muss ich das Formular in meiner Homepage einbinden?

Konfigurator prima Sache, aber wie geht es weiter?

Beitrag von Andrea
03.05.2018, 13:02 Uhr

ich habe jetzt den Konfigurator für die Verarbeitungstätigkeiten genutzt. Vielen Dank. Muss ich das Dokument nur aufbewahren, oder jemandem zukommen lassen?

Und was mache ich dann damit?

Beitrag von Claudia Deutscher
03.05.2018, 13:01 Uhr

OK, ich habe mein Verarbeitungsverzeichnis jetzt konfiguriert. Muss ich das in meinem Onlineshop jetzt als Information öffentlich hinterlegen (analog zu AGB oder Impressum) oder nur auf Anfrage (wenn ja von wem) vorlegen?

Herr

Beitrag von Erhard Kunz
02.05.2018, 19:31 Uhr

Hallo, der Konfigurator ist umfangreich, danke. Wie ist der Verkauf nur über Amazon-FBA datenschutzrechtlich überhaupt zu sehen? Hier läuft es ja umgekehrt, und Amazon gibt nur die nötigsten Kundendaten weiter und behält für sich was möglich ist. Wie kann man das nun im Konfigurator abbilden? Gilt Amazon-EU nun als Anbieter in einem Drittland - USA - weil dort die Mutter sitzt (und der Datentransfer somit nicht ausgeschlossen werden kann)?

Konfigurator

Beitrag von Anja
28.04.2018, 14:57 Uhr

Ich finde den Konfiguration nicht, wo steckt der denn genau?

Verarbeitung von Lieferantendaten

Beitrag von Andreas
27.04.2018, 08:46 Uhr

Zunächst einmal vielen Dank für Ihren sehr praktischen Konfigurator und die viele Arbeit, die Sie hineingesteckt haben! Dieser erleichter die Erstellung erheblich - insbesondere als Übersicht.

Eine Frage habe ich jedoch. Jeder Händler verarbeitet mitunter Daten von Lieferanten oder Kooperationspartnern (evtl. auch Auftragsverarbeitern - Verpacken und Versenden von Waren). Sobald hier persönliche Ansprechpartner oder z.B. Handwerker auftauchen, müssten diese nicht ebenso als Verarbeitungsvorgänge behandelt werden?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei