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Leserkommentare zum Artikel

Akt, Erotik oder Pornographie? Der Jugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet - Teil 1

Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der Artikel richtet sich an Webseitenbetreiber und Online-Händler gleichermaßen, welche jugendschutzrechtlich relevante Inhalte im Internet veröffentlichen.

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Erotische Fotografie bzw. Aktfotografie auf gewerblicher Webseite

Beitrag von Stefan
08.03.2018, 13:48 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie verhält sich der Umstand zur Erotischen Fotografie bzw. Aktfotografie auf einer gewerblichen Webseite eines Fotografen, wo auf Bildern beispielsweise die weibliche Brust und Po erkennbar sind?

Muss der Fotograf vor Aufruf der Seite durch einen User auf diese erotischen Inhalte Hinweisen und/oder sogar eine Altersverifizierung (Ja, ich bin 18 Jahre) vorschalten?

Besten Dank im Voraus

Anbieten eigener Bilder

Beitrag von Alec
27.07.2017, 13:36 Uhr

Verstehe ich das richtig, dass selbst das Anbieten eigener Bilder auf der eigenen Homepage (im versteckten Bereich, wo nur erwachsene Leute draufkommen in dem sie ein Passwort eingeben müssen, dass ich ihnen denen vorher zuschicke), verboten ist? Hier ein Beispiel eines Kollegen: http://bacchuscapturedphotography.com/BCP/index.php?route=product/product&path=73&product_id=68 Als ob ich für die Kinder anderer zuständig wäre.

Ausstellungen

Beitrag von Pommerening
15.06.2016, 11:01 Uhr

Guten Tag, ich betreibe ein Ausstellungsprojekt, bei dem Kunstobjekte von aussen von Betrachtern angeschaut werden können, ohne das ich einen Einfluss auf das Alter der Betrachter habe. In Zukunft werde ich auch Fotoarbeiten zeigen, bei denen primäre Geschlechtsmerkmale zu sehen sind. Die Fotos haben einen Kunstanspruch. Wie verhält es sich in diesem Fall mit dem Jugendschutz? Über eine Antwort oder einen Verweis wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüssen Michael Pommerening michpomm@gmail.com

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