Leserkommentar zum Artikel

Die Minderung des Kaufpreises durch den Käufer - Teil 7 der Serie zum Gewährleistungsrecht

In Teil 7 unserer neuen Serie zum Gewährleistungsrecht geht es um die Möglichkeit des Käufers, den Kaufpreis zu mindern, also einen Teilbetrag des Kaufpreises zurückzufordern, wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Verkäufer den Mangel im Rahmen der Nacherfüllung nicht beseitigt. Was genau bedeutet Minderung? Wie berechnet sich der im Rahmen der Minderung zurückzuerstattenden Kaufpreis? Wie verhält sich die Minderung genau zum Rücktritt vom Kaufvertrag? Insbesondere diese Fragen stehen im Fokus des folgenden Beitrags.

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Fehlerhafte Artikelbeschreibung

Beitrag von Marcel Kemp
05.01.2021, 03:09 Uhr

Guten Tag, Wie verhält sich Minderung bei folgendem Sachverhalt: Erwerb einer Grafikkarte bei Online-Händler. Auf der Händlerwebsite wird mit einem VRAM von 8GB geworben, Nachfrage telefonisch bei Händler bestätigt dies. Nach Lieferung stellt Käufer fest, dass das Produkt nur einen VRAM von 6GB aufweist. Da nun ein irreparabler Mangel vorliegt (Händler ist nicht Produzent und Entwickler des Produktes, eine Reparatur auf 8GB nicht möglich) müsste der Käufer ein Recht auf Minderung haben. Minderung wird berechnet indem die gleiche Grafikkarte einer anderen Version mit 6GB VRAM laut Händler Genommen wird und die Differenz erstattet wird.

Sehe ich das richtig?

MfG

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