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E-Mails im Zivilprozess – ohne Beweiswert?

Recht haben, aber nicht Recht bekommen – das kann bei Beweisnot passieren. Denn der Erfolg eines Gerichtsprozesses hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Wenn der Gegner den klägerischen Vortrag bestreitet und der Kläger die Tatsachen, auf die er seinen Anspruch stützt, nicht beweisen kann, wird der Kläger in der Regel den Prozess verlieren. Als Beweismittel können mangels schriftlicher Unterlagen oft lediglich E-Mails vorgelegt werden. In solchen Fällen kommt es vor Gericht immer wieder zu Beweisproblemen...

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Es gibt hier eine kürzlich erschienene Master-Thesis dazu

Beitrag von Andi Zinner
25.06.2022, 09:36 Uhr

U.u. zusätzlich interessant - hier werden die technischen Aspekte beleuchtet.

https://www.cubewerk.de/wp-content/uploads/2022/06/Stefan_Bauer_Beweisfuehrung_E-Mail_Fiktion_Zugangsfiktion_Zustellnachweise_E-Mail.pdf

Email als Beweismittel?!

Beitrag von gneedl
16.06.2021, 22:53 Uhr

Wie kann man ernsthaft eine E-Mail als Beweismittel zulassen? Die kann ich jederzeit fälschen indem ich einfach auf antworten klicke, mir die Mail im Text so anpasse wie ich es brauche und mir wieder zuschicke. Danach schneide ich einfach den Absender rein den ich haben will mit Paint und fertig ist die Mail.

SPF

Beitrag von Stephan Kurth
19.05.2019, 13:19 Uhr

Das bei E-Mails die Herkunft nicht mehr gefälscht werden kann, ist ein Irrglaube. Das Protokoll für E-Mails bietet explizit keinen Schutz davor, das als Empfänger oder Absender irgendeine "Fantasie Domain" beinhaltet und somit entweder den wahren Absender zu fälschen oder den angeblichen Hoheitsbereich des Empfängers zu beweisen oder nachzuweisen.

Es ist möglich auf dem eigenem Mailserver E-Mails zu generieren, die niemals abgesendet wurden.

Klarstellende Hinweise

Beitrag von Ano Nym
05.08.2017, 21:13 Uhr

Eine qualifizierte elektronische Signatur dient nur dem Empfänger der E-Mail. Sie schneidet dem Absender die Möglichkeit ab, zu behaupten, die E-Mail stamme nicht von ihm.

Will der Absender den Zugang einer E-Mail nachweisen, bietet die Signatur keine Hilfestellung, weil sie nicht den Zugang, sondern nur die Authentizität dokumentiert.

Sofern keine Formvorschriften existieren kann der Empfänger den Erhalt einer Willenserklärung nicht abstrakt damit bestreiten, er bräuchte E-Mails keinen Glauben schenken, weil sie gefälscht sein könnten. Fälschbar sind bekanntlich auch Briefe auf totem Holz. Im Zweifel steht es dem Empfänger offen, beim Absender nachzufragen.

Zwischen nach dem Stand der Technik konfigurierten Mailservern ist die Zustellung von E-Mails mit angemaßter Absenderadomain seit ca. 2005 nicht (mehr) möglich, Stichwort: SPF [1]

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Sender_Policy_Framework

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