Leserkommentare zum Artikel

Frage des Tages: Darf man alte Computer- und Konsolenspiele ohne USK-Kennzeichnung verkaufen?

Nach § 12 II JuSchG müssen ab dem 01.04.2010 alle Computer- und Konsolenspiele (egal ob neu oder gebraucht) mit den „alten“ oder „neuen“ großen USK-Kennzeichen gekennzeichnet sein. Spiele, die keine Alterseinstufung (weder „altes“ noch „neues“ USK-Kennzeichen auf dem Datenträger oder der Umverpackung) von der USK besitzen, dürfen nur an Erwachsene (mindestens 18 Jahre) verkauft werden.

» Artikel lesen


ohne Worte

Beitrag von M. Gaglio
17.03.2010, 09:27 Uhr

Das ist ja klasse. Das bedeutet, dass auch auf Ebay keine alten Spiele mehr angeboten werden dürfen. Auf gut deutsch heißt dass, dass wenn ich z.B. in Erinnerungen schwelgen möchte und ein Retro-PS1-Spiel oder evtl. sogar für NES kaufen möchte ich keine Chance in Deutschland haben werde und den Umweg über ausländische Verkäufer gehen muss. Sammlernaturen werden große Freude daran haben... Gut, dass Österreich und Schweiz nicht so weit weg sind.

Das ist witzlos vor allem bei den Titeln, die die alte Kennzeichnung haben.

USK-Kennzeichnung

Beitrag von Ulli M.
07.03.2010, 19:55 Uhr

Wie muss diese Kennzeichnung denn erfolgen? Muss man da diese verschiedenfarbigen Sticker draufkleben? Macht das Verkäuferleben im Netz nicht gerade einfacher!

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei