Frage des Tages: Darf man alte Computer- und Konsolenspiele ohne USK-Kennzeichnung verkaufen?
Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Computerspielen" veröffentlicht.
Nach § 12 II JuSchG müssen ab dem 01.04.2010 alle Computer- und Konsolenspiele (egal ob neu oder gebraucht) mit den „alten“ oder „neuen“ großen USK-Kennzeichen gekennzeichnet sein. Spiele, die keine Alterseinstufung (weder „altes“ noch „neues“ USK-Kennzeichen auf dem Datenträger oder der Umverpackung) von der USK besitzen, dürfen nur an Erwachsene (mindestens 18 Jahre) verkauft werden.
Kindern und Jugendlichen dürfen diese Spiele gemäß § 12 III JuSchG nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld und/oder eine Abmahnung.
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