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Leserkommentare zum Artikel

Werbung im Internet - Adwords – Das brandneue EuGH-Urteil – Google Adwords sind rechtmäßig!

Adwords beschäftigen die Rechtsexperten schon seit geraumer Zeit. Vor den Gerichten streiten Unternehmen darüber, ob die Verwendung einer fremden Marke als Adword eine Markenrechtsverletzung darstellt. Nun hat der EuGH ein entscheidendes Urteil gefällt. Dazu gab es im Internet bereits erste Kommentare – viele sind jedoch viel zu undifferenziert. Die IT-Recht Kanzlei liefert nun detaillierte Informationen über das Urteil des EuGH: was hat das Gericht gesagt und was bedeutet das Urteil für die Werbetreibenden? Lesen Sie jetzt im Rahmen des überarbeiteten zweiten Artikels [der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei|werberecht-werbung-internet-serie.html] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

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AdWords

Beitrag von Rudi
14.04.2010, 15:19 Uhr

So ganz verstehe ich die Aufregung um die AdWord-Werbung nicht. Wenn z.B. ein T-Shirt von Adidas im Werbefaltblatt eines Supermarktes beworben und angepriesen wird, schreit doch auch nicht jeder gleich, dass es sich um eine Markenrechtsverletzung handeln würde! Also was soll der Zirkus? Und warum müssen sich ständig Gerichte damit beschäftigen, was in diesem Rahmen zulässig ist und was nicht? Wie soll man da noch seinen Internet-Shop betreiben?

Marken-Händler - Konsequent nicht ganz klar

Beitrag von ECom
01.04.2010, 09:18 Uhr

Mir ist noch nicht wirklich klar, wie die Situation nun für Händler aussieht, die verschiedene Marken anbieten.

Wenn ich z.B. Anzüge der fiktiven Marke CHEF in meinem Shop anbiete, darf ich dann jetzt ohne Genehmigung von CHEF im AdWords-Bereich für meinen Shop mit dem Markennamen werben? Oder brauche ich weiterhin die Genehmigung von CHEF, die ich unter Umständen nicht bekomme, weil CHEF seine eigene AdWords-Kampagne von Mitbewerbern frei halten will?

Re: Zweischneidig

Beitrag von Unbekannt
26.03.2010, 11:13 Uhr

>>OK, nun sind Sie als Einzelhändler im Web tätig unter ihrem eingetragenen Namen "Pumuckel". Jetzt kommt Konkurrent "Rübezahl" und schaltet als Adword "Pumukel. Immer noch zufrieden?<<

Etwas dumm oder? Hersteller XY wirb mit Marke XY und Händler der XY und XYZ verkauft wirbt mit beiden Keywords, dies sollte legitim sein und nicht durch den Hersteller XY untersagt werden können.

Zweischneidig

Beitrag von HP
02.02.2010, 11:46 Uhr

>>Alles andere wäre auch komplett weltfremd: wie soll ich als Einzelhändler denn Artikel der Marke A verkaufen, wenn ich den Markennamen nicht in meiner Werbung verwenden darf?<<

OK, nun sind Sie als Einzelhändler im Web tätig unter ihrem eingetragenen Namen "Pumuckel". Jetzt kommt Konkurrent "Rübezahl" und schaltet als Adword "Pumukel. Immer noch zufrieden?

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
30.01.2010, 13:00 Uhr

Bei den Schlussanträgen handelt es sich keineswegs um diejenigen für eine Entscheidung des EuGH zu der deutschen Vorlage des BGH, sondern um drei französische Vorabentscheidungsersuchen in Verfahren, an denen jeweils Google selbst beteiligt war: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=de&num=79909077C19080236&doc=T&ouvert=T&seance=CONCL

Der Markt reguliert das selbst

Beitrag von shoppingzweinull
29.01.2010, 11:18 Uhr

1.) Für alle Händler, die eine Marke verkaufen, sollte es logischerweise auch möglich sein, dies in der Werbung sagen zu dürfen. Aus Usersicht auch absolut sinnvoll, da mit einer Sucheingabe (und dann dem gebuchten Keyword) auch die direkte Beziehung zum Produkt da ist.

2.) Für gebuchten Marken, die ein Händler nicht hat oder er selbst diese Marke nicht ist, wird Google das schnell durch eine schlechte Klickrate etc. feststellen und der Quality Score führt zu einem höheren Gebotspreis. Bsp: ich buche das Keyword Audi, obwohl ich eigentlich BWW bin oder welche verkaufe. Hier wird der User nicht das gewünschte Ergebnis finden und der Quality Score schlägt zu.

In U.K. ist der Google eigene Markenschutz schon gefallen und hat genau zu dem Ergebnis geführt.

3.) Das Thema Affiliating stellt schon länger (auch mit Googles eigenem Markenschutz) eine Herausforderung dar. Im Gegensatz zu Händlern die Marken verkaufen, gibt es aber meist eine Police aus der direkten Vereinbarung des Advertisers mit dem Publisher. Ich stelle ihn also ab (oder storniere Leads etc.), wenn es Anzeichen für einen Vertragsbruch gibt. Ganz einfach - natürlich die nötigen Kenntnisse vorausgesetzt, dass ich den Regelverstoß feststellen kann. Die technischen Tools hierfür sind am Markt verfügbar.

Zustimmung

Beitrag von CP
27.01.2010, 09:44 Uhr

Ich kann der Einschätzung des Generalanwalts nur zustimmen! Alles andere wäre auch komplett weltfremd: wie soll ich als Einzelhändler denn Artikel der Marke A verkaufen, wenn ich den Markennamen nicht in meiner Werbung verwenden darf?

Ohne Titel

Beitrag von R. Krutsch
25.01.2010, 13:00 Uhr

Konsequenterweise müsste man doch hier so vorgehen, wie beim Namensrecht. Wieso sollen Adwords nicht gegen Markenrecht verstoßen, nur weil Google sonst eine Werbeplattform genommen wird? Oder handelt es sich hier nur um eine google-freundliche Entscheidung des EuGH?

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