Leserkommentare zum Artikel

Newsletter und Datenschutz - was ist zu beachten?

Der Newsletter-Versand stellt eine effektive Webemaßnahme dar, um auf einfache und kostengünstige Art viele Kunden zu erreichen.

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Datenschutzhinweis um den Punkt "Newsletter" erweitern

Beitrag von Doris Nissan
09.04.2015, 16:27 Uhr

Hallo, wenn ich die Datenschutzhinweise um den Punkt "Newsletter" erweitern möchte, muss dann auch für die Abmeldung eine E-Mail Adresse, eine Telefonnummer und ein Abmeldelink dem User zur Verfügung gestellt werden oder reicht eine Option?

Durch Zufall...

Beitrag von Michael
19.04.2012, 16:00 Uhr

Durch Zufall hat unsere Firma mehrere tausend Email-Adresse erhalten. Einer unserer Mitbewerber hat seinen Newsletter mit für jeden sichtbaren Adressen verschickt, so dass wir theoretisch alle Firmen anschreiben könnten. Nachdem was ich hier lese, wäre das rechtlich gesehen zumindest fragwürdig.

Was könnte in dem Fall auf ein Unternehmen zukommen? Darf man die Adresse überhaupt nutzen?

Interessantes Thema, leider zu oberflächlich

Beitrag von Jasper
10.08.2011, 16:30 Uhr

Der Artikel behandelt ein schönes Thema, doch ist er leider zu oberflächlich geschrieben. Von einer Kanzlei, die auf das IT-Recht spezialisiert ist, hätte ich mehr erwartet. So scheinen die Autoren nicht gerne zu zitieren. Eine enge Arbeit am Gesetz ist nicht zu erkennen und auch einige Urteile mehr wären für einen interessierten Leser schön gewesen. Beispielsweise bleibt die Frage offen, in welchem Urteil der BGH ein Double-opt-In Verfahren voraussetzt.

"nicht widersprochen"

Beitrag von Twuertz
11.05.2011, 11:38 Uhr

Die unter den Ausnahmen erwähnte Formulierung "Der Adressat hat der Verwendung seiner E-Mail-Adresse nicht widersprochen" legitimiert also den durch den Webseitenbetreiber vorgesetzen Haken bei "Senden Sie mir den Newsletter zu". D.h. da der Newsletter im Zusammenhang mit einem Produkt/einer Dienstleistung steht, ist die "mutmaßliche Einwilligung" rechtens? Wie verhält sich denn eine Mutmaßung zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gem. Allgemeine Persönlichkeitsrecht, also Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (unter C II 1. des Urteils; Rn 152)?

Datenschutz

Beitrag von Anna
20.05.2010, 11:49 Uhr

sehr gut formuliert, hat mir geholfen

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
10.11.2009, 00:08 Uhr

Vielen Dank für diese Information!

Ohne Titel

Beitrag von Argus Benten
17.09.2009, 10:35 Uhr

Wie geht das Praxisgerecht...

Wie ist die Vorgehenswesie zu verstehen, ich habe eine E-Mailadresse die ich bewerben will, darf ich diese Adresse erstmalig (einmalig) zur " Double-Opt-In " Einwilligung nutzen?.

Gruss AB

Ohne Titel

Beitrag von Wolf Rosental
16.09.2009, 21:40 Uhr

Alles schön und gut. Trickser bieten einen Abbestellungslink an. Der funktioniet einfach nicht (oder wird einfach nicht zur Kenntnis genommen)- und der Spam-Segen geht täglich weiter...

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