Leserkommentare zum Artikel

Die neue Verpackungsverordnung kommt zum 1.1.2009

Es ist eines der am heißesten diskutierten Themen unter den Internetversandhändlern und damit auch ein Dauerthema bei der IT-Recht Kanzlei: die Verpackungsverordnung. Zum 1.1.2009 tritt nun die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Die IT-Recht Kanzlei informiert darüber, was bis dahin getan werden sollte.

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Total verwirrt

Beitrag von Kosmetik-Ecke
11.03.2009, 13:10 Uhr

Jetzt bin ich total verwirrt. Gilt denn die Verpackungsverordnung nur, wenn ich an Endkunden schicke? Was ist wenn ich von Gewerbe zu Gewerbe schicke? Was gilt denn dann? Freue mich über Nachricht. LG P. Schlosser

Werkstätten und die Verpackungsverordnung

Beitrag von F. Wendel
19.01.2009, 16:59 Uhr

Hallo,

die Verpackungsverordnung gibt mir und meinem Chef ernsthaft zu denken. Wie ist denn das mit Service-Werkstätten? Also: Wir sind eine Kamera-Werkstatt für digital und analog. Unser Kundenkreis besteht zu 90% aus gewerblichen Kunden (Fotohändler) für die wir reparierern und eben die Geräte per GLS zusenden. Die Kartons sind aber alle "gebraucht", wir kaufen keine Kartons zu. Höchstens Verpackungsmaterial wie Chips oder Plastiktüten kaufen wir neu ein. Müssen wir nun auch Lizenzgebühren entrichten?

Mfg F. Wendel

Verpackung vom Versandunternehmen DHL/Hermes etc.

Beitrag von fiddler
08.01.2009, 15:24 Uhr

Guten Tag, wenn ich z.B. Kartons bei den o.g.Versandunternehmen käüflich erwerbe sind diese dann registriert oder nicht ? Wenn ich ausschl.diese Verpackungen nehme muss dann z.B. im Onlineshop expliziet darauf hingewiesen werden ?

mfg

5. Novelle der VerpV ist verfassungswidrig !

Beitrag von Unbekannt
28.12.2008, 17:51 Uhr

In §3 Abs. 11 der VerpV Stand 1.1.09 steht u.a. : "Private Endverbraucher sind Haushaltungen und VERGLEICHBARE Anfallstellen von Verpackungen.." und dann werden zahlreiche Beispiele für diese Anfallstellen genannt (unvollständige Liste). Das bedeutet, dass JEDER Online-Händler bei von JEDEM Kunden sich vergewissern müßte, ob der Kunde zu der Kategorie "privater Endverbraucher" zählt oder nicht. Dies ist insofern von Bedeutung, weil der Händler ja beim Vertrag mit den Grünen-Punkt-Firmen Mengenabschätzungen für das kommende Jahr machen muss (auf dieser Mengenbasis erfolgt dann die Abrechnung) und er zugleich gegenüber dem "Grünen-Punkt-System" jederzeit nachweispflichtig ist, wieviel Verpackungsmaterial er an private Endverbraucher geschickt hat.

Das Problem ist nun: kein Kunde ist verpflichtet, dem Händler mitzuteilen, ob er nun zu der Kategorie "privater Endverbraucher" zählt oder nicht - und aus der Anschrift ist das in vielen Fällen von gewerblichen Adressen überhaupt nicht zu ersehen. Und der Händler selbst hat auch überhaupt keinen rechtlich verankerten Auskunftsanspruch gegenüber seinem Kunden - er hat auch keine Möglichkeit, das, was ihm der Kunde sagt, auf Richtigkeit zu überprüfen!!!

Ganz grotesk wird es dann im letzten Satz von Absatz 11: hier soll der Händler erfragen, wieviel Müll der landwirtschaftliche Betrieb oder der Handwerksbetrieb denn so im Jahr produziert und nur wenn er eine Mülltonne kleiner 1100 Liter hat, wäre er "privater Endverbraucher" , ansonsten nicht. Muß sich der Online-Händler jetzt die Müllgebührenrechnung jedes Kunden zeigen lassen?????

Der Händler besitzt zwar keinerlei Rechte, von seinem Kunden rechtlich verbindlich und wahrheitgemäß Auskunft über den Status des Kunden (privater oder nicht-privater Endverbraucher?) zu erlangen, der Händler haftet aber für die Einstufung (gegenüber der Grüne-Punkt-Firma für die Richtigkeit seiner Mengenangaben, die im Fall der Falschangabe nicht nur zu Regreßforderungen durch den Grünen-Punkt führen kann, sondern - da ja u.U. Verpackungen in die Welt gesetzt wurden, für die keine Entsorgungszusage seitens des Grünen Punkts existieren - ja mit bis zu 50.000 EUR als Sanktion für den Verstoß gegen die VerpV).

Im Klartext: der Online-Händler soll für etwas geradestehen, was außerhalb seiner rechtlichen Möglichkeiten ist. Ich halte diese Konstruktion der VerpV schlichtweg für verfassungswidrig und ich erwarte deshalb, daß diese Verordnung rasch dort endet, wo sie hingehört: auf den Müll, genauso wie die MdBs in Berlin, die sich so einen Stuss ausgedacht haben!

Ohne Titel

Beitrag von
28.12.2008, 11:22 Uhr

Verpackungsverordnung Hallo, habe mal ne Frage. Meine Kartons haben bereits ein Resy Zeichen und eine Nummer. Sind diese dann bereits einem dualen System angeschlossen oder muss ich mich nun noch selbst bei einem solchen System anmelden? Das ganze Thema ist schon ziemlich verwirrend, aber vielleicht kann mir hier jemand genaueres sagen. Danke! Gruß MB

Verwirrung pur?!

Beitrag von Daniel Reifenrath
21.12.2008, 17:14 Uhr

Hallo, auch ich bin selbstständiger Händler und eben auch im Versandhandel tätig. Auch ich habe mich mit diesem Thema beschäftigt, habe aber mehr Verwirrung erhalten, je mehr ich gesucht habe.

Selbst bei der Bundesregierung gibt es zwei Fassungen der Verpackungsordnung. Stand jeweils 2. April 2008. Einmal eine Fassung vom Bundesministerium der Justiz und eine Fassung vom Bundesministeriu für Umwelt....

Fast identisch, aber eben auch abweichend. So zum Beispiel im Punkt "§6". In der Fassung der Justiz steht unter anderem "zur Rücknahme verpflichtet" und in der vom Umweltministerium steht "zur Beteiligung an einem System verpflichtet".

Außerdem steht in der Fassung vom Justizministerium "Inkrafttreten 1.1.2009" und in der Fassung vom Umweltministerium steht dort der "1.4.2009".

Welche Fassung ist die derzeit gültige? Wo bekomme ich eine gültige Fassung?

Zweite Frage ist, was ist, wenn ich in einem System registriert bin, wo bekomme ich Kartonagen die vom System zurück genommen werden?

Was passiert mit Kartonagen, die ich von meinem Lieferanten bekomme und verwende diese weiter für die Sendung an meinem Kunden, diese aber bei einem anderen System lizensiert sind als ich?

Was ist, wenn ich Kartonagenrücknahme anbiete, aber mein Kunde die Kartonagen lieber selber entsorgt?

Verwirrung pur bei mir.

Warum macht es der Gesetzgeber den Unternehmen immer so schwer? Erst kam die unentgeltliche Rücknahmevon Produkten die der Kunde nicht mehr haben will -> Fernabsatzgesetz; dann kam die Änderung des Elektroaltgerätegesetzes; dann die Änderung der Widerspruchs und Rückgaberechtes -> finde mal eine gültige und Rechtskräftige Formulierung; und jetzt noch die Änderung der Verpackungsverordnung.

Ich verstehe nicht, warum Händlern hier die tägliche Arbeit so erschwärt wird.

Wo soll man denn noch rechtssichere Infos finden, wenn selbst die Ministerien unterschiedliche Fassungen präsentieren?

Gruß Daniel

Verfolgungswahn

Beitrag von Norbert
17.12.2008, 21:09 Uhr

Nachdem ich bereits eine Tätigkeit - nach neuen Verhinderungsmaßnahmen der Obrigkeit - aufgegeben habe, muß ich feststellen, dass die Politik es schafft, auch für meinen Onlinehandel mir neue Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Das schlimme ist die absurde Verordnung an sich schon, aber meist so unausgegoren, dass laufend Nachbesserungen nötig sind und zwischenzeitlich die Rechtsunsicherheit auch noch Geld kosten kann (Siehe hierzu Thema Abmahnung). Die Auswanderer im Fernsehen sind doch nicht so dumm... In diesem Sinne, warten auf den nächsten Knüppel Geld ist nie weg, nur oft woanders

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
11.12.2008, 21:57 Uhr

Ich sehe das viele rechnen. Die Preise sind nicht so hoch. Du kannst z.B. bei E.P. ( will ich nicht nennen ) 125 Euro im Jahr zahlen. Dafür kannst du über 400kg Pappe/Papier und 40kg Folien verschicken. Rechnet mal durch. wir kommen auf jeden Fall unter einen 2 stelligen cent Betrag. Selbst wenn man seinen Versandpreis um 10 cent anheben muss geht man doch nicht pleite

Verpackungsverordnung

Beitrag von katzer111
11.12.2008, 15:01 Uhr

Wer hat sich diesen Schwachsinn mit der Verpackungsverordnung wieder einfallen,bzw.hat diese Idee angestoßen? Ist eigentlich klar,da wir in Deutschland leben und es keine wichtigeren Sachen zu klären gibt,muß man wieder mal den kleinen Leuten und Online-Händlern das Leben schwer machen. Ich verschicke regelmäßig Pakete,für die ich mir das gebrauchte Kartonmaterial von einem Baustoffhändler hole.Der ist froh,das er das Zeug los wird,und ich kann kostengünstig verpacken.In meiner ca.6 jährigen EBAY-Tätigkeit bis heut hat sich noch nie ein einziger Kunde bei mir gemeldet und mich gefragt,was er denn nun mit dem Verpackungsmaterial machen soll, bzw.ob dieses Material Ökologisch ist,oder einen Zertifizierungspunkt hat,oder was auch immer!! Und es wird auch in Zukunft keinen interessieren! Ich kann dazu nur sagen:gut das wir wieder so ein wichtiges Gesetz in Deutschland geschaffen haben,an dem man die Lobbyistenpolitik der Regierung erkennt.

mfg.Hartmut Kühn

Ohne Titel

Beitrag von Claudia
10.12.2008, 19:39 Uhr

Für mich heißt diese Verordnung, das ich meine Nebentätigkeit im Internethandel an den Nagel hängen kann - folgendes Zitat:

"Update (vom 11.11.2008)

Mittlerweile hat die Bund/Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) Stellung bezogen zur Einstufung von Verpackungen im Versand- und Internethandel:

"Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel - einschließlich Direktvertrieb), ist als eine Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV, aber nicht als Serviceverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VerpackV einzustufen."

Folge: Es ist Verpackungsherstellern damit untersagt, vorab lizenzierte Versandverpackungen anzubieten. Somit haben sich Online-Händler hinsichtlich ihres im Versand- und Internethandel verwendeten Verpackungsmaterials selbst einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systeme anzuschließen."

Das ist alles Geldschneiderei und auch nur der Staat profetiert davon - wozu zahle ich jährlich denn für meine Papiertonnen eine Pauschale bzw. meine Karton´s kann der Endverbraucher/Käufer weiter nutzen, da diese in der Regel neu waren. Tja, so einfach werden die "Kleinunternehmer" gezwungen aufzugegeben oder sie zahlen mehr als nötig ist.

LG Claudia

1000 Verpackungen im Jahr

Beitrag von Thomas
10.12.2008, 18:03 Uhr

Hallo. Ich verkaufe bei Ebay kleinere Gegenstände die in einen normalen Brief passen würden (z.B. 4-tlg Besteck). Zum besseren Versand nehme eigene Kartonagen. Diese bestelle ich bei einem deutschen Hersteller.

Gibt es Freigrenzen oder bin ich nun tatsächlich verpflichtet mich irgendwo zu registrieren und Geld dafür zu bezahlen?

Wenn es denn sein muß , wo muß ich mich denn am besten registrieren bzw. bezahlen.

MfG. Thomas aus Berlin

Rechtsunsicherheit

Beitrag von Wilfried T.
03.12.2008, 10:19 Uhr

Wir haben hier im kleinen Kreis eine Möglichkeit diskutiert, bei der wir aber keine rechtssichere Lösung finden konnten. Zu dem Denkansatz: Ich verkaufe einem Kunden einen Karton, 5 Liter Chips und einen zusätzlich gewünschten Artikel. Das ganze packe ich in seinen Karton ein und schicke dem Kunden diesen Karton. Ist der Karton, die Chips jetzt eine Verpackung oder ist das eine Ware, die er hier erworben hat? Da wir nur neue Kartons verwenden, ist eine Wiederverwendung ohne weiteres möglich. In einem Shopsystem lässt sich das dann auch problemlos regeln, in der Art, dass der Kunde hier aus dem einen Lager einen Karton und Chips kauft und aus dem anderen die zusätzlich benötigten Waren. Was halten Sie von so einem Vorgehen?

Briefumschläge

Beitrag von Sabine
01.12.2008, 17:26 Uhr

ich habe bisher keinen Hinweis auf Briefumschläge gefunden. Gelten diese als Verpackungen im Sinne der Verpackungsverordnung?

wiederverwendete Verpackungen

Beitrag von Joe
31.10.2008, 17:00 Uhr

Hallo und ein Servus nach München. Ich verwende ausschließlich Verpackungen und Füllmaterial, welches schon im Gebrauch war. Ist hier zum zweitenmal die Gebühr fällig? Wäre wohl nicht im Sinne der "Müllvermeidung". lg

???

Beitrag von Richard
27.10.2008, 04:03 Uhr

Hallo, und ich mach das so, meine Artikel sind bereits Verpackt doch ich wickele die In Folie ein!

Was passiert jetzt ?

Verpackungsverordnung kommt zum 1.1.2009

Beitrag von Doja
24.10.2008, 02:15 Uhr

Ich bin Kleinunternehmer benutze nur Kartons die schon mal gebraucht wurde, diese Kartons kommen von unterschiedlichen Schmuck und Uhrengroßhändlern, also gehe ich davon aus das diese Pakete, Kartons auf jeden Fall ab 01.01.2009 lizenziert sind. Beweisen ließe sich auch die Herkunft, muss ich in diesem Fall mich auch an einem dualen System beteiligen. Außerdem ist das ganze Gesetzt für mich nur doppelte Geld abzocke. Jeder hat zu Hause eine Papier und Plastiktonne. Sollte ich das alles machen müssen werd ich keinen Internet Handel mehr betreiben können, da ich das zum Glück nur nebenberuflich mache wird es mich nicht so hart treffen, aber die ganze Zeit und Arbeit und Geld die ich da investiert habe Schade sollte mal Hauptberuflich werden. Das günstigste Angebot für ein duales System liegt bei ca.85 € incl. Mwst (die man als Kleinunternehmer ja auch nicht zurück bekommt), im Jahr, zuviel für die meisten Kleinunternehmer und die Verpackung muss ja auch noch gekauft werden obwohl man ja welche hat, die man dann aber in die Tonne schmeißen muss und sich dann welche kaufen soll, Irre. Alles was man verpackt muss nun auch noch notiert werden, als wenn man nicht schon genug Bürokratie in Deutschland hat. Umweltbewusst ist was anders. Hier geht es nur um Geld.

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
22.09.2008, 12:55 Uhr

Ich habe einen kleinen Internethandel über Ebay, und versende ausschließlich mit gebrauchten Schuhkartons, oder anderen , gebrauchten Kartons. Als Füllmaterial verwende ich immer die alten Zeitungen meiner Nachbarn. In wie weit tritt hier die Verpackungsverordnung in Kraft ? Danke für die Antwort !

Beitrag von Günther G.
04.09.2008, 08:36 Uhr

Hallo Basti,

inzwischen habe ich den Fehler auch bemerkt. Ich habe 200 Euro durch 100 kg gerechnet. Noch schlimmer.:-( Vor Kurzem habe ich im Zuge meiner Nebentätigkeit eine Wagenladung Altpappe zum Recycler gebracht. Der vorher leere Container war zum Schluss halb voll. Das hat nichts gekostet und niemand hat sich die Kartons angesehen, sodass sich mir der Verdacht aufdrängt, hier wird mit Altpappe Profit gemacht. Warum soll man dann obendrein noch bezahlen? Ich verstehe unser Land schon lange nicht mehr.

Gruß Günther

RE 400 Kartons/Jahr

Beitrag von Basti
03.09.2008, 11:41 Uhr

Hallo Günther, genau kenne ich die Preise und Reglen auch nicht, aber in deiner Rechnung ist trotzdem ein Fehler zu finden. Wenn du im Jahr 400 Kartons verschickst und das insgesamt 200 Euro kostet, musst du den Preis durch die Anzahl teilen, nicht anders herum. Also: 200 Euro/400 Kartons macht dann 0,5 Euro pro Karton. Das klingt zwar immernoch viel, aber immerhin besser als in deiner Rechnung ;)

Viele Grüße Basti

400 Kartons/Jahr

Beitrag von Günther G.
01.09.2008, 11:41 Uhr

Hallo, mein Beitrag ist eher eine Frage zum Thema. Zwar habe ich mich noch nicht intensivst mit dem Thema der Entsorgung von Kartonagen beschäftigt, aber einige Sachen sind mir unklar. Ich bin Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz, von dem ich gerade so leben kann. Gelesen habe ich, dass lizensierte Unternehmen 0,11 EUR/t Verpackunsmaterial entrichten müssen. Das klingt sehr gering. Wer unter diesen Größen liegt, müsse 200 EUR pauschal im Jahr entrichten. Sofort fing ich also an zu rechnen, und da ich im Jahr höchstens 400 Kartons verschicke, die jeweils ca. 250 g wiegen, käme ich auf eine Größe von 100 kg/Jahr. Somit müsste ich 2 EUR/Karton für dessen Entsorgung bezahlen. Das ist doch nicht richtig, oder? Ferner wird geschrieben, dass man das Ziel habe, weniger Verpackung in Umlauf zu bringen, wenn man auf Mehrwegverpackungen zurückgreift. Ich verwende im Prinzip bereits genutzte Kartons. Allerdings haben die kein Entsorger-, sondern nur das Resy-Zeichen. Jetzt frage ich mich also: Bin ich überhaupt davon betroffen? Oder habe ich das ganze System noch nicht verstanden? Es wäre schön, wenn mich jemand erleuchten könnte.

Mit freundlichen Grüßen Günther G.

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