Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentare zum Artikel

Negative Bewertungen bei eBay - wie kann man als Händler reagieren?

Kein Online-Händler muss sich negative Bewertungen bei eBay gefallen lassen, die nicht den Tatsachen entsprechen oder unsachlich sind. Der nachfolgende Beitrag setzt sich ausführlich mit der Thematik "Negative Bewertung bei eBay" auseinander und beschreibt, wie man sich als Händler rechtlich zur Wehr setzen kann.

» Artikel lesen


Keine Chance.

Beitrag von S.B.
05.04.2015, 00:45 Uhr

Ja ohne Anwalt wird es nicht gehen! Aber auch da nicht viele Chancen und viel Ärger und Zeitaufwand, jedoch sollte man nicht die Möglickeit weglassen. Ich habe vor kurzem mit Verkäuferschutzt telefoniert, was aber als Abteilung abgeschaft werden kann, den die Verkäuferschutz gar nicht bieten...bei mir ist folgendes passiert, am einem Tag, ich bat ein Versichertes und Unversichertes Versand an, der Kunde hat sich für Unversichertes entschieden, die Ware kamen nicht an, Ebay sagte wir Zahlen das Geld grundsätzlich aus...Pech, der ZWEITE, mit Einschreiben, sagte ich weiß von nichts, habe ich nicht, entweder schickst du mir die Ware oder du bekommst schlechte Bewertung., Ebay sagte lassen Sie sich nicht erpressen, das Geld bekommt er nicht, aha aber ich kassiere schlechte Bewertung ...ja das kann passieren, bei 3 Schlechten Bewertungen pro JAHR! wird mein Umsatz auf max 600 Euro abgestufft und bei 4-5 wäre ich gespecht, ich mache momentan ca. 3000 Euro Umsatz., spricht, jeder kann es machen und ich kann mich nicht verteidigen! Geil was ist das für ein Verkäuferschutz??? ICH MACHE ES JETZT über AMAZON! Und Empfähle es jeden, zwar ist Gebühr höcher aber es ist meiner Meinung sicher, dass du nicht einfach auf 10000 Euro Ware sitzen bleibst, wenn da plötzlich in einem Monat bei 100 Verkäufern 3-5 schlechte Bewertungen kommen. DER VERKÄUFER IST EBAY EGAL!!! wenn die so weiter machen, dann laufen bald viele Händlicher weg! Und ebay geht in 10 Jahren wie "Arcor" pleiten!

Goldene Zeiten für Ebay-Käufer !

Beitrag von Manfred
23.08.2011, 10:40 Uhr

Durch die eingeführte einseitige Negativ-Bewertung nur für Käufer,sind bei Ebay prächtige Zeiten für Käufer angebrochen ! Gekaufte Waren werden nachträglich Grundlos bemängelt und sogar manipuliert um Preisminderung mit Negativ-Bewertungen zu erpressen ! Gibt man dem nicht nach,gibt es eine Negativbewertung. Immer mehr Käufer haben diese Lücke bereits erkannt und nutzen es.Der Verkäufer kann dagegen nichts tun, denn welcher kann sich schon mehrere Negativ-Bewertungen leisten bevor er dadurch seine Ware wegen der roten Punkte nicht mehr verkaufen kann. Diese Ungerechtigkeit verstößt grob gegen den Gleichheitsgrundsatz und sollte verboten werden müssen.

Nie stattgefundene Transaktion

Beitrag von Mirror
07.04.2011, 18:13 Uhr

Guten Tag, ich bin auch von einem User Negativ Bewertet worden obwohl die Transaktion nie Stattgefunden hat, schon komisch so mancher einer. Vor eins/zwei Monaten hat ein User was bei mir gekauft und wollte unbedingt abholen, aber das war zu dem Zeitpunkt nicht möglich, habe auch expliziet nur Versand angeboten für 5€, wäre ja alles kein Problem gewähsen wenn der Käufer vor dem Kauf mal nachgefragt hätte, hat er aber nicht, nun habe ich den ärger...

Erst: Nicht die feine englische Art! Danach: In Limburg soll es Autos mit AA auf dem Nummernschild geben

Ich finde das ist sogar eine Beleidigung!

Ich habe zu anfangs, wie er gekauft hatte, versucht vernünftig zu reden und nur nach ablauf der Warte Zeit habe ich dann die Profi zurück bekommen, stellt sich einfach Tot, würde gerne, da ebay im Moment garnicht reagiert, mit einem Anwalt dagegen vorgehen. Also beide Reagieren garnicht mehr.. sehr nervige sache. Einer eine Idee? Ich habe jetzt ebay nochmal auf ihren §6 hingewiesen, den ich hier gefunden habe, vieleicht hilft es.. wenn es einer liest.

Negativbewertung

Beitrag von trockenbauprofi Bernhard Neumaier
22.11.2010, 12:38 Uhr

Am 10.11. kaufte meistertimo23 eine Revisionsklappe. Da dieser nach 7 Tagen noch nicht bezahlt hatte, meldete ich bei Ebay einen unbezahlten Artikel. Diese Meldung hätte laut Ebay Statuten schon nach 4 Tage erfolgen können. Einige Tage später zahlte der Käufer und meinerseits wurde der Fall geschlossen. Aus Verärgerung über die Meldung meinerseits bewertete mich der Käufer negativ, was zur Folge hat bzw. haben kann das mir die Rückvergütung als Powerseller gekürzt werden kann, bzw. wird wenn mich nochmals jemand evtl. auch gerechtfertigt negativ bewertet oder niedrige Bewertungen im Detail abgibt. Uns kann z. B. dadurch ein monatlicher Schaden von mehreren hundert Euros entstehen.

Danke!

Beitrag von Onuseit
07.02.2010, 15:09 Uhr

Bei eBay wird es immer mehr zur Käufermasche, irgendetwas an dem Artikel zu bemängeln, was der Verkäufer nach Versand der Ware nicht (mehr) nachvollziehen und somit auch nicht widerlegen kann. Damit versuchen leider immer mehr Käufer, den Verkäufer in die Enge zu treiben und nachträgliche Preisminderung zu "erpressen". Da der Verkäufer wegen fehlender Bewertungsmöglichkeiten keine Handhabe dagegen hat, eBay sich aber generell enthält, sind diese hier beschriebenen Informationen für Käufer sehr wichtig.

Und wenn sich jeder ordentlich benimmt und an die eBay-Bedingungen und ggf. die erweiterten Bedingungen des Verkäufers, die er ja akzeptiert hat, hält, braucht auch keiner "mit dem Anwalt kommen".

Super

Beitrag von Käufer
22.11.2009, 23:26 Uhr

Jetzt kommt jeder Verkäufer bei eBay direkt mit dem Anwalt ... sinnvoll ist das nur für den Anwalt.

Ohne Titel

Beitrag von T4lent - Ebay
05.08.2009, 14:25 Uhr

Mir ist ein ähnliches Problem bekannt. Ich habe einen Monokini verkauft in Gr. S (C&A Größe) Nun habe ich eine negative Bewertung weil es ihr nicht passt, es angeblich größe 40 ist. Das ist jedoch nicht wahr, ich habe ihn damals in Gr. S gekauft. Habe letztens im Fernsehen sogar gesehen, dass C&A die Größen neu vermessen hat und daher die Kleidung oft Größer ausfällt. Was soll ich dagegen jetzt machen? Ich habe immer stark darauf geachtet, dass meine Artikel gut und auch gewissenhaft beschrieben werden und nun habe ich nur noch 98% Das finde ich nicht fair. Wie kann ich nur vorgehen?

Ist es wirklich erlaubt eine schlechte Bewertung abzugeben nur weil es nicht passt?!

Liebe Grüße

Anna

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei