Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentare zum Artikel

Die Kosten des Nachprüfungsverfahrens

Obwohl ca 90 Prozent aller Vergaben unterhalb der Schwellenwerte abgewickelt werden, beschäftigt die Nachprüfung der restlichen 10 % der Vergaben eine stattliche Anzahl von Vergaberichtern in den Vergabekammern des Bundes und der Länder und in den Oberlandesgerichten. Diese Nachprüfungsverfahren sind kostspielig. da die Gegenstandwerte hoch sind!

» Artikel lesen


Anwaltskosten Nachprüfungsverfahren

Beitrag von M. Faiss
15.08.2008, 14:56 Uhr

Sehr geehrte Frau Keller-Stolltenhoff,

Danke für Ihre schnelle Antwort. In verschiedenen Quellen findet sich aber, dass die 5% Regelung nach § 50 II GKG gemäß § 23 I S.3 RVG auch für den Gegenstandswert nach RVG im Nachprüfungsverfahren gilt. Dann wären das erheblich weniger Gebühren (bei Auftragsumme 1 Mio € wäre das ein Gegenstandswert von 5.000 € und eine RA-Gebühr dann nur 301 €). Die Quellen folgen per Email.

Freundliche Grüße M. Faiss

Aufwendungen

Beitrag von RAin Elisabeth Keller-Stoltenhoff
14.08.2008, 17:28 Uhr

Sehr geehrter Herr Faiss

nur die Kosten des Gerichtes richten sich nach dem GKG. Fest steht, dass gemäß § 12 GKG sich tatsächlich die Gerichtskosten aus 5% des Auftragswertes berechnen. Sie betragen aber bei den Vergabekammern mindestens 2500 Euro (§128 II GWB). Die Anwaltskosten, für anwaltliche Vertretung, die für notwendig erklärt wird, berechnen sich nach dem RVG.

Bei einem Auftragswert von 1.Mio müssten Sie im Fall des Unterliegens mit folgenden Kosten rechnen:

Wert: 1.000.000,00 € Auftraggeber: 1 Auftraggeber Gegenseite: 1 1,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 4.456,00 € 1,0 Gebühr gem. § 13 RVG 4.496,00 € 1,2 Gebühr gem. § 13 RVG 5.395,20 € 1,3 Gebühr gem. § 13 RVG 5.844,80 € Prozesskosten I. Instanz 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Mandantenseite) 11.240,00 € Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Mandantenseite) 20,00 € Mehrwertsteuer gem. 7008 VV RVG (Mandantenseite) 2.139,40 € 2,5 Rechtsanwaltsgebühren gem. § 13 RVG (Gegenseite) 11.240,00 € zzgl. Postauslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG (Gegenseite) 20,00 € Mehrwertsteuer gem. 7008 VV RVG (Gegenseite) 2.139,40 € 3,0 Gerichtsgebühren gem. § 3 GKG 2.500,00 € Summe (mit 4.278,80 € MwSt.) 29.298,80 €

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Keller-Stoltenhoff

Zu den Aufwendungen für einen Rechtsanwalt

Beitrag von M. Faiss
14.08.2008, 16:41 Uhr

Sehr geehrte Frau Keller-Stoltenberg,

Sie schreiben in dem Artikel unter Ziff. 2,letzter Satz, dass die Höhe des Auftragswerts Grundlage für die Berechung nach RVG ist.

Meiner Kenntnis nach werden aber für den Gegenstandswert nach RVG gemäß § 50 II GKG hier nur 5% des Bruttoauftagswert angesetzt. Dies gilt nicht nur für das Beschwerdeverfahren, sondern auch für das Verfahren vor der Vergabekammer. Oder?

Wie hoch wären z.B. die zu erwartenden eigenen RA-Kosten bei einem Beschluss der Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag über einen Zuschlag mit einer Bruttoauftragssumme von 1 Mio. €?

Danke M.Faiss

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei