Zum 20.07.2025: Hinweis zur OS-Plattform löschen
Am 20.07.2025 ist Schluss mit dem Thema OS-Plattform. Dies bedeutet nochmals einen letzten Akt für Unternehmer im E-Commerce.
Impressum steht es immer noch
Beitrag von Onlinehandel
29.07.2025, 08:29 Uhr
Hi,
im Impressum kann man das nicht komplett entfernen bei der Rechtskanzlei. Dort steht immer noch:
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
LG
Und die nächste Abmahnwelle kann kommen
Beitrag von Cf
21.07.2025, 14:03 Uhr
Ist ja fast wie beim Surfen - die nächste (Abmahn-)Welle rollt an, jetzt aber nicht mehr wegen fehlendem Link, sondern weil der Link "zu viel" ist. Hauptsache in der Abmahnindustrie rollt der "Rubel" #Wortspiel
wie sieht es mit dem ADR Link aus?
Beitrag von Florian
21.07.2025, 13:15 Uhr
Gerade von Kaufland erhalten:
https://www.kauflandglobalmarketplace.com/seller-university/formale-rahmenbedingungen/online-streitbeilegungs-plattform-der-eu/
Amazon hat auch den Link zum Aktivieren schon eingebaut.
Etsy
Beitrag von Luna
20.07.2025, 23:22 Uhr
@ MIRJAM P., 19.07.2025, 18:04 Uhr
Der Link muss ggf. zweimal entfernt werden, einmal aus dem (selbt hinterlegten) Impressum, ein zweites mal die von Etsy vordefinierte Einblendung. Das geht so: - Shop Manager - "Einstellungen", Unterpunkt "AGB-Einstellungen" - Reiter "Stornierungen", auf den Stift hinter "Allgemeine Geschäftsbedingungen meines Shops" klicken - Ganz unten unter "Richtlinien bearbeiten" ist ein weißer Haken in einem schwarzen Feld, der entfernt werden muss. Dann noch auf "Veröffentlichen" klicken, nach ein paar Minuten sollte Etsy das übernommen haben und korrekt anzeigen.
AGB`S
Beitrag von FW
20.07.2025, 10:24 Uhr
Im Beitrag wird folgendes erwähnt "Die IT-Recht Kanzlei hatte die den Mandanten zur Verfügung gestellten AGB (mit Ausnahme der AGB für Tschechien und Kaufland.sk) bereits zum 20.03.2025 entsprechend im Portal angepasst, sodass diese keine Informationen zur OS-Plattform mehr enthalten."
Diese AGB`S verwenden wir aktuell.
Im letzen Kommentar wird jedoch erwähnt, dass die AGB`s gestern angepasst wurde.
Besteht handlungsbedarf, bzw. müssen die AGB´s vom 19.07.2025 verwendet werden
OS-Plattform vs. Alternative Streitbeilegung
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
20.07.2025, 09:57 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Kommentare.
Zum 20.07.2025 aus den Rechtstexten lückenlos zu entfernen ist nur der folgende Hinweis (ggf. in jeweiliger Landessprache):
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Hinweise auf die Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren in AGB und dem Impressum verbleiben. In Deutschland sind Unternehmen, die nicht mehr als 10 Personen beschäftigen, gemäß § 36 Abs. 3 VBSG von der Pflicht befreit, darüber zu informieren, ob sie zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren verpflichtet oder bereit sind (Achtung: sind sie verpflichtet, muss dennoch die zuständige Schlichtungsstelle benannt werden, diese Pflicht entfällt also nicht). Da ein Hinweis für Unternehmen auch unterhalb dieser Schwelle aber nicht schädlich, sondern vielmehr als zusätzliche Information besonders verbraucherfreundlich ist, hat sich die IT-Recht Kanzlei für die allgemeine Ausgabe in den Rechtstexten entschieden.
Alle Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei wurden (spätestens) zum 19.07.2025 an die neue Rechtslage angeglichen und um Hinweise auf die Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission bereinigt.
Noch vorhandene Streitschlichtungsinformationen in den Rechtstexten (so auch in denjenigen für Kaufland) stehen mit der OS-Plattform nicht in Zusammenhang, sondern sind Ausprägung von (nationalen) Informationspflichten über die Teilnahme an (nationalen) alternativen Streitbeilegungsverfahren.
Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei
Hinweise zum 20.7 wurden hier nicht entfernt
Beitrag von Tom
20.07.2025, 08:39 Uhr
Gibt hier noch immer in den AGBs von zb. Kaufland den Hinweis auf die Streitschlichtungsstelle.
Man sollte schon erwarten können, dass zumindest hier die rechtlichen Angaben korrekt angepasst sind/werden.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Beitrag von Ingo
20.07.2025, 07:13 Uhr
Hallo
In dem Zusammenhang geht es mir auch nochmal um den Hinweis:
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Der hat mit dem OS-Link ja nichts zu tun und muss demnach auch nicht ab dem 20.07.2025 entfernt werden. Richtig?
Was mich aber wundert, dass die IT-Rechtskanzlei nicht erwähnt, dass Unternehmen mit unter 10 Mitarbeitern auch diesen Hinweis nicht anbringen müssen.
Hier sende ich einen Link zum entsprechenden §36: https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/__36.html
Und dort steht es doch klar und deutlich in Absatz 3. Oder missverstehe ich da jetzt evtl. was?
Streitbeilegungsverfahren Hinweis
Beitrag von Ingo
20.07.2025, 06:51 Uhr
Dass der OS-Link ab heute entfernt werden muss, ist klar.
Sie schreiben, dass der folgende Hinweis aber nicht entfernt werden darf:
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Woanders habe ich gelesen, dass dieser Hinweis nur für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten verpflichtend ist.
Stimmt das? Könnten Sie da bitte nochmal einen Link auf einen entsprechenden Beitrag hier posten?
Etsy
Beitrag von Mirjam P.
19.07.2025, 18:04 Uhr
Auf Etsy lässt sich der Link partout nicht entfernen. Ich bin ratlos. Wie bekomme ich den Link zur OS-Plattform dort weg? Der "Anleitung rückwärts folgen", wie es hier empfohlen wird, funktioniert nicht! Hilfe!
Verbraucherschlichtungsstelle
Beitrag von FW
13.07.2025, 23:21 Uhr
Muss dieser Teil, bei Ebay, ebenfalls entfernt werden?
"Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. "?
Prima ausgedacht
Beitrag von Conny
08.07.2025, 17:09 Uhr
Ganz tolle Idee :-(. Genau zum Stichtag bin ich im Urlaub und habe keine Chance da etwas zu machen. Es macht langsam keinen Spaß mehr.
Am Wochenende.. wer denkt sich sowas aus?
Beitrag von Sonja
08.07.2025, 08:48 Uhr
Hallo zusammen. Wer sich sowas wieder ausgedacht hat, frage ich mich.. Die Idee allein war schon Blödsinn und der Zeitpunkt zur Entfernung der Hinweise ist noch idiotischer.. Man kann wohl nicht von den Mitarbeitern verlangen, am Wochenende zu arbeiten. Also muss man die Hinweise eigentlich schon Freitag rausnehmen, was dann wieder so tolle Abmahn-Geier auf den Plan rufen wird.
Übergangsfrist?
Beitrag von CZ
07.07.2025, 20:34 Uhr
Kann ich bereits jetzt, da dies bekannt ist, risikofrei alles anpassen?
Falls nicht verstehe ich das ja so, dass ich entweder Punkt Mitternacht alle Anpassungen vornehme oder zumindest für einen ganz kurzen Zeitraum (zu früh entfernt, oder zu spät entfernt) genau genommen nicht rechtssicher unterwegs bin. Gibts da eine Übergangsfrist?
Und alle wundern sich
Beitrag von Cf
03.07.2025, 05:28 Uhr
Der letzte Absatz sagt es ja schon: Überbordende Bürokratie der EU - und trotzdem wundern sich die schlauen Köpfe bei der EU, warum immer mehr kleine Unternehmen schließen... Gibt es eigentlich eine Berufsqualifikation für Abgeordnete? Falls nicht, sollte sowas wie jährlich verpflichtende Praktika in kleinen Unternehmen mit nicht mehr als 50 Mitarbeitern eingeführt werden. Da würde sich wohl schnell einiges ändern.
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