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Leserkommentare zum Artikel

Frage des Tages: Müssen dem Verbraucher die Versandkosten im Falle des Widerrufs erstattet werden?

Immer wieder werden wir im Rahmen unserer Beratungspraxis gefragt, ob der Händler dem Verbraucher im Versandhandel im Falle des Widerrufs auch die Versandkosten, also die Kosten der Hinsendung, erstatten muss. Die Händler können diese Rechtsfolge häufig insbesondere dann nicht nachvollziehen, wenn die Widerrufsware bereits versendet wurde, der Händler diesen Teil seiner vertraglichen Verpflichtung also bereits erfüllt hat. Zudem entstehen den Händlern hierdurch nicht unerhebliche Kosten, auf denen sie nicht sitzenbleiben möchten. Wir gehen der Frage in unserem aktuellen Beitrag auf den Grund.

» Artikel lesen


Annahmeverweigerung wg. einseitiger Vertragsänderung durch Händler

Beitrag von Nora
02.04.2024, 01:06 Uhr

Ich sehe mich einer Rechtslücke ausgeliefert. Warenwert ca. 24 €, Lieferung sollte versandkostenfrei erfolgen. Post wollte ca. 8 € Zollgebühren, die bei Abschluss des Kaufvertrages nicht vereinbart wurden, daher nahm ich das Päckchen nicht an, weil ich in Kenntnis dessen nichts bestellt hätte. Verkäufer zog eigenmächtig von der von Klarna an ihn überwiesenen Gesamtsumme eine Rücksendepauschale von 13,23 € ab, für die er keine Rechnung erstellte. Ich muss mich jetgzt mit dem Inkassobüro von Klarna herumschlagen, weil ich für die einseitig geänderten Vertragsbedingungen keine Verantwortung trage, aber die 13,23 € von mir gefordert werden. Da der Verkäufer auf einen Widerruf pochte, erklärte ich diesen formlos. Die Folgen bin ich aber nicht bereit, zu tragen, da ich die Situation nicht verschuldete. Ich hatte den Händler rechtzeitig kontaktiert, um ihm die Gelegenheit zu geben, die Zollgebühren zu übernehmen. Die Antwort erfolgte jedoch erst nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist durch die Post, weshalb diese das Päckchen retournierte. Ich bin nicht die einzige Kundin dieses österreichischen Händlers spargut, der es so oder ähnlich ergangen ist. Ich konnte im BGB nichts finden, was ich auf meinen Fall anwenden könnte.

Die Regelung verfehlt seine Wirkung in viele Richtungen

Beitrag von Höfner Karsten
02.10.2022, 11:42 Uhr

Diese Regelung ist alles andere als fair gegenüber dem Händler und dient nur zum Schutz des Verbrauchers. Schadet der Umwelt und fördert keinerlei Umweltbewusstsein beim Verbraucher. Wer als Händler noch kostenlosen Rückversand anbietet, müsste noch Umweltstrafen dazu bezahlen müssen!

Das Schlimme ist aber noch, wie man damit Händler betrügen kann! Es ist einfach krank, wer solche Gesetzte einseitig entscheidet.

Was ist hier die günstigste Versandart?

Beitrag von DK
23.05.2022, 16:18 Uhr

Der Händler bietet zwei Optionen an: 1. Lieferung (4,95€ mit DPD,DHL o.ä.) 2. kostenlose Lieferung mit Abholung im Geschäft / im Partnershop Ich wähle "1" und mache innerhalb von 14 Tagen von meinem Widerrufsrecht gebrauch und sende die Ware zurück. Bekomme ich die 4,95€ wieder oder kann der Händler dies verweigern mit der Begründung ich hätte es ja im Partnershop abholen können und das wäre ja "kostenlos" gewesen?

Frau

Beitrag von Tina
05.04.2022, 11:11 Uhr

Hallo, es wäre auch Interessant mal zu erfahren wer die Hinsendekosten trägt, wenn der Käufer Defekte Ware erhält diese an den Verkäufer zurück sendet mit Bitte um Ersatzlieferung. Der Verkäufer aber keinen Ersatz liefern kann und vom Kaufvertrag zurücktritt indem er dem Kunden den Warenwert erstattet. Trägt der Käufer dann trotzdem die Kosten für den Erhalt der Defekten Ware?

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