Verpackungsgesetz nach wie vor mit zu wenig Beteiligungen

Verpackungsgesetz nach wie vor mit zu wenig Beteiligungen
2 min
Beitrag vom: 06.04.2020

Die für das Verpackungsgesetz zuständige Stelle, die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“, veröffentlicht seit letzter Woche so genannte Fallberichte. Die Berichte geben Auskunft über laufende Verwaltungsakte. So sollen die Verpflichteten Hersteller/Vertreiber/Versandhändler über aktuelle Mahn- und Bußgeldverfahren informiert werden.

Das sich nach wie vor eine große Anzahl von Trittbrettfahrern im Markt befindet, zeigt ein Blick auf die aktuellen Registrierungszahlen bei der ZSVR. Demnach haben sich bisher knapp 184.000 Unternehmen registriert. Zu den registrierten Unternehmen zählen Großkonzerne, Mittelständler, aber auch kleine Online- und Versandhändler.

Die ZSVR geht jedoch davon aus, dass es in Deutschland ca. 700.000 Verpflichtete gibt. Demnach wären bisher weniger als ein Drittel aller Verpflichteten registriert.

An der Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass die „Nicht Registrierung“ kein Kavaliersdelikt darstellt. So besteht etwa ohne erfolgte Registrierung und Beteiligung der Mengen bei einem Dualen System, ein Vertriebsverbot für die in den Verpackungen enthaltenen Produkte.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Zentralen Stelle Verpackungsregister.

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Bildquelle: Toey Andante / shutterstock.com

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