Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Jetzt auch OLG Hamburg: Infos zur OS-Plattform ohne Verlinkungsfunktion abmahnbar

18.06.2018, 15:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Jetzt auch OLG Hamburg: Infos zur OS-Plattform ohne Verlinkungsfunktion abmahnbar

Es ist schon einige Zeit her, dass die Händler durch das Thema Online-Streitschlichtungs-Plattform aufgeschreckt wurden. Und es sind zu diesem Thema mittlerweile auch schon einige obergerichtliche Entscheidungen ergangen – nun hat sich das OLG Hamburg (Beschluss vom 26.04.2018 - 3 W 39/18) eingereiht und der „Mehrheit“ angeschlossen: Der Hinweis zur Online-Streitbeilegungs-Plattform muss mit Verlinkungsfunktion ausgestaltet sein.

Die Verlinkung auf die Internetadresse der Online-Streitbeilegungs-Plattform (kurz: OS-Link): Wir hatten das Thema zwar bereits ausführlich in diesem Beitrag behandelt – da es aber auf dem Abmahnmarkt immer noch sehr heiß gehandelt wird und fast jede Woche von irgendwem abgemahnt wird, stellen wir diese Entscheidung des OLG Hamburg kurz dar:

1. Verlinkungspflicht – auch auf Handelsplattformen

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Händler einen funktionieren Link zur Online-Streitschlichtungs-Plattform anbieten muss:

"Die bloße textliche Wiedergabe der Internetadresse (URL) der OS-Plattform ohne eine Verlinkungs-Funktionalität stellt jedoch keinen „Link“ im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO (EU) Nr. 524/2013 dar. Ein „Link“ setzt nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine entsprechende Funktionalität voraus, nämlich dass die im Link angegeben Zielseite per Klick erreicht wird. Die Regelung von Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO (EU) Nr. 524/2013 beschränkt sich gerade nicht darauf, dass der Unternehmer die Internetadresse der OS-Plattform lediglich mitteilen muss (…). Die Verordnung verlangt vielmehr, dass ein Link zur OS-Plattform eingestellt wird, der zudem für den Verbraucher auch leicht zugänglich sein muss."

Rechtssicherheit schafft letztlich immer erst eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH – aber der Trend ist doch sehr eindeutig zur Verlinkungspflicht. Denn genauso hatten auch die OLGe München, Koblenz und Hamm entschieden – und jedesmal ging es übrigens um Verstöße auf Handelsplattformen wie eBay und Amazon. Allein das OLG Dresden hatte sich seinerzeit mal gegen eine solche Pflicht ausgesprochen – siehe hierzu den vorerwähnten Beitrag.

Klarstellung: Wenngleich sich diese Rechtsprechung stets auf Händler-Präsenzen auf Handelsplattformen bezogen hat, so gilt diese Einschätzung natürlich auch und gerade für Onlineshops – das OLG Hamburg stellt hierzu erklärend klar:

"Die Verpflichtung zur Einstellung des Links zur OS-Plattform besteht auch für das Angebot der Antragsgegner auf der Internetplattform eBay, denn unter den in Art. 14 Abs. 1 S. 1 VO (EU) Nr. 524/2013 verwendeten Begriff der „Website“ fällt auch das streitgegenständliche Angebot der Antragsgegner auf der Internetplattform eBay."

2. Abmahnbarer Wettbewerbsverstoß

Auch hat das OLG Hamburg festgestellt, dass es sich bei einem Verstoß gegen diese Pflicht um einen spürbaren Wettbewerbsverstoß handelt - auch wenn zwar der Hinweis auf die Streitschlichtung an sich erteilt wurde, aber eben ohne Verlinkung. Letzteres tauge aber zumindest als Argument zur Streitwertreduzierung.

3. Fazit

Die Tendenz der deutschen Oberlandesgerichte dürfte langsam klar sein: Es besteht eine Verlinkungspflicht zur Online-Streitschlichtungs-Plattform im Verbraucherhandel, natürlich nicht nur auf Handelsplattformen – allein die textliche Wiedergabe der Internetadresse der OS-Plattform ist nicht ausreichend und stellt einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß dar.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

OS-Plattform der EU-Kommission: Dringender Reformbedarf
(23.04.2024, 10:06 Uhr)
OS-Plattform der EU-Kommission: Dringender Reformbedarf
Alternative Streitbeilegung: Ist die OS-Plattform bald Geschichte?
(20.11.2023, 16:33 Uhr)
Alternative Streitbeilegung: Ist die OS-Plattform bald Geschichte?
Verbraucher beschwert sich bei "EU-Online-Streitschlichtungsplattform": Wie ist zu reagieren?
(17.02.2022, 08:36 Uhr)
Verbraucher beschwert sich bei "EU-Online-Streitschlichtungsplattform": Wie ist zu reagieren?
Verkaufen via Shpock+: Wenn der Link auf die OS-Plattform nur klickbar wäre…
(09.08.2021, 14:50 Uhr)
Verkaufen via Shpock+: Wenn der Link auf die OS-Plattform nur klickbar wäre…
Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform
(16.07.2020, 11:12 Uhr)
Richtige Verlinkung der Online-Streitbeilegungsplattform
Die EU-Kommission bekommt es nicht hin: OS-Plattform erneut „offline“ und nicht erreichbar!
(17.05.2020, 21:45 Uhr)
Die EU-Kommission bekommt es nicht hin: OS-Plattform erneut „offline“ und nicht erreichbar!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei