Vermeidbar: Abmahnungen wegen fehlerhafter Rechtstexte bei jedem 7. Anbieter

Vermeidbar: Abmahnungen wegen fehlerhafter Rechtstexte bei jedem 7. Anbieter
21.11.2023 | Lesezeit: 3 min

Verbraucherschützer haben festgestellt, dass viele Unternehmen die bereits seit 2022 geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher in ihren Verträgen nur unzureichend umgesetzt haben. Trotz Abmahnungen und Klagen bleiben einige Anbieter hinter den Anforderungen des Gesetzes zurück - das muss nicht sein ....

Begrenzung der automatischen Verlängerung

Das Gesetz über "Faire Verbraucherverträge" soll es Verbrauchern erleichtern, Langzeitverträge problemloser zu beenden. Dies betrifft Dienste wie Mobilfunk- und Internetangebote, Streaming-Plattformen sowie online abgeschlossene Zeitungsabonnements. Wir hatten hierüber zum Start am 01.03.2022 berichtet.

Vor der Einführung des Gesetzes war es die Regel, dass sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängerte, wenn der Nutzer die Kündigungsfrist nicht einhielt. Das wollte der Gesetzgeber ändern. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit kann ein Anbieter den Vertrag zwar weiterhin automatisch verlängern. Der Kunde hat jedoch das Recht, den Vertrag monatlich zu kündigen. Auch diese Regelung muss in den AGB klar geregelt sein.

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Kritik von Verbraucherschützern wegen "gravierender Mängel"

Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale hat etwa jeder siebte Anbieter das neue Gesetz unzureichend umgesetzt. Es wurden die AGB von Streaming-Diensten, Telekommunikationsunternehmen, Partnerbörsen, Dating-Plattformen und weiteren digitalen Dienstleistern untersucht.

Neben Strom- und Gaslieferanten, Fitnessstudios und Carsharing-Firmen wurden auch juristische Überprüfungen durchgeführt. Das Ergebnis: In den AGB von 116 Anbietern wurden insgesamt 167 Verstöße festgestellt. Obwohl die gesetzliche Lage dies nicht mehr erlaubt, enthielten ihre Klauseln immer noch eine automatische Verlängerung um einen festgelegten Zeitraum oder legten Kündigungsfristen von über einem Monat fest.

Abmahnungen und rechtliche Schritte

Die Verbraucherschützer waren nach dem Aufdecken dieser Verstöße nicht zufrieden. Von den 116 Unternehmen, bei denen Verstöße festgestellt wurden, haben 85 bereits eine Abmahnung erhalten. Allerdings haben nur 60 Prozent von ihnen ihre AGB geändert und eine Unterlassungserklärung abgegeben. Dies führte dazu, dass gegen zwei Anbieter Klage erhoben wurde, und gegen einen weiteren eine einstweilige Verfügung erlassen wurde. Bei über 30 Unternehmen prüft die Verbraucherzentrale derzeit weitere rechtliche Schritte.

Hinweis: Soweit wir im Rahmen unserer Schutzpakete auch Rechtstexte für Dauerschuldverhältnisse anbieten, haben wir natürlich die seit dem 01.03.2022 gültigen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

Zusammenfassung: Vorsorge statt Nachsorge

Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes haben immer noch etwa ein Siebtel der Unternehmen die neuen, verbraucherfreundlichen Regelungen nicht in ihren AGB umgesetzt. Um Abmahnungen zu vermeiden, ist es ratsam, dies schnellstmöglich nachzuholen. Gleiches gilt für den seit Juli 2022 vorgeschriebenen Kündigungsbutton, mit dem Nutzer online abgeschlossene Dauerverträge beenden können.

Sie möchten stets aktuelle Rechtstexte haben und sich besser vor Abmahnungen schützen? Dann könnten die Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei für Sie eine sinnvolle Lösung darstellen. Denn neben der Bereitstellung von Rechtstexten für unterschiedliche Geschäftsmodelle beinhalten diese auch einen dauerhaften Update-Service, in dessen Rahmen wir unsere Mandanten über abmahnungsrelevante Sachverhalte informieren. Nähere Informationen zu den Schutzpaketen der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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