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Update: Abmahnung Thomas Russer

10.09.2009, 16:15 Uhr | Lesezeit: 2 min
Update: Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt erneut eine Abmahnung des Händlers Thomas Russer vor. Es geht wieder um angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen sowie um Verwendung unwirksamer AGB.

Die Fakten!

1. Grund der Abmahnung:

Die abgemahnte Händlerin habe sich einer rechtswidrigen Widerrufsbelehrung bedient:

  • So weise die Widerrufsbelehrung angeblich nicht darauf hin, dass die Widerrufsfrist auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV  sowie § 312e Abs.1 S.1 BGB iVm. § 3 BGB-InfoV beginnt.
  • So habe sie eine Widerrufsbelehrung verwendet, die als Rechtsfolge für einen wirksam ausgeübten Widerruf eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vorsieht, obwohl dem Verbraucher eben dieser Hinweis nicht bei Vertragsschluss in Textform mitgeteilt worden wäre.

Zudem wurden u.a. folgende, angeblich unwirksame AGB-Klauseln verwendet:

  • Die Präsentation der Waren im EBAY SHOP stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
  • Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Abwenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.

2. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
3. Gegenstandswert: 12.500 Euro
4. Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt

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Anmerkung zur Abmahnung des Händlers Thomas Russer

Wie man sieht ist der Händler Thomas Russer weiterhin in Sachen Abmahnung aktiv. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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9 Kommentare

i
indigo1512 29.11.2013, 13:21 Uhr
Ich wehre mich gegen Spiske und Maisch! Wer macht mit?
Es herrscht gerade ein reger e-Mail Austausch zwischen Herr Maisch und mir.

Auf meine Bitte, mich mit seinen Forderungen in Ruhe zu lassen, schreibt Herr Maisch Folgendes:

Sehr geehrte Frau...,

die Abschlusserklärung, die Sie in Ihrer Mail ankündigen, lag dieser leider nicht bei.
Wir gehen aber davon aus, dass diese bis zum angebenen Termin hier noch eingehen wird.


Mit freundlichen Grüßen


Gerd-Uwe Maisch
Rechtsanwalt



Daraufhin schrieb ich ihm:

Sehr geehrter Herr Maisch,



offensichtlich haben Sie meine Nachricht nicht richtig gelesen.



Ich teilte Ihnen soeben mit, dass ich keine Abschlusserklärung unterschreiben werde, weil Sie viel mehr als das von mir erhalten haben - meine Existenz!



Was wollen Sie noch mehr?



Sie haben mich zerstört und zu einem HARZ IV Empfänger gemacht.



Jetzt können Sie mir nur noch mein Leben - um das ich noch bis vor wenigen Wochen gekämpft habe - wegnehmen.



Ist das Ihr Ansinnen?



Lassen Sie mich bitte in Ruhe und tun Sie sich selbst einen Gefallen - fangen Sie an GUTES für sich selbst und andere Menschen zu tun. Denken Sie an das Gesetz der Resonanz - alles, was Sie anderen antun, kommt auf Sie zurück. Ich wünsche Ihnen vom Herzen, dass es Ihnen erspart bleibt.



Mit freundlichen Grüßen



In Folge dessen kam seine Antwort unverzüglich:


Sehr geehrte Frau...,

mit einer einfachen wettbewerbsrechtlichen Angelegenheit(nicht unser Mandant sondern Sie haben sich wettbewerbswidrig verhalten) kann man bei genauer Betrachtung eine Existenz nicht vernichten!

Daher können Ihre Ausführungen hierzu nicht nachvollzogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd-Uwe Maisch
Rechtsanwalt


Und nun noch meine letzte Nachricht an Herrn Maisch:




Sehr geehrte Herr Maisch,

lassen Sie uns bitte diese alberne Farce beenden.

Sie wissen es genauso gut wie ich, dass Sie und Ihr Mandant die Schuld an der der Vernichtung meiner Existenz tragen.

Welch ein Riesenverbrechen habe ich begangen, während ich im Krankenhaus um mein Leben kämpfte?
Wie habe ich mit einer älteren Version der Widerrufsbelehrung eines einzigen Artikels Ihrem Mandanten tatsächlich geschadet?

Sie können es sich sicherlich vorstellen, dass – wenn ein Mensch in einer Lebensphase steckt, in der er sowohl finanziell, körperlich als auch psychisch sehr angeschlagen ist – genügt ein Windhauch um ihn umzupusten.

Sie sind genau dieser Windhauch mit Ihren Forderungen gegen mich. Diese Ungerechtigkeit – mich eines Verbrechens zu beschuldigen und dafür von mir in der Situation, in der ich gerade stecke, Geld zu verlangen – haute mich einfach um und ich sah keinen anderen Ausweg, als einer weiteren Gefahr Ihrerseits oder anderer Anwälte, die ihr Geld auf diese unmoralische Weise verdienen, aus dem Weg zu gehen.

Deshalb haben Sie und Ihr Mandant wesentlich dazu beigetragen, dass nicht nur die Existenz einer allein stehenden Mutter von 2 Kindern zerstört wurde, sondern auch mein Lebenswille und der Glaube an das Gute im Menschen.

Wie wollen Sie mit dieser Schuld leben? Sie haben mich und meine Kinder auf dem Gewissen.

Ich bete für Sie, dass Sie und Ihre Familie eine solche Erfahrung niemals machen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
i
indigo1512 29.11.2013, 11:27 Uhr
Ich wehre mich gegen Spiske und Maisch! Wer macht mit?
Nachdem ich gestern das Schreiben an die Anwälte Spiske und Maisch abgeschickt habe, bekam ich heute eine 'nette' Antwort und einen 'guten Rat', ihre Forderungen doch noch schnellstens zu erfüllen, um mir weitere Kosten zu sparen. Hier der Brief und meine Antwort darauf:

Sehr geehrte Frau...,

auf Ihre untenstehende E-Mail müssen wir Ihnen miteilen, dass es für bedauerlich gehalten wird, wenn Sie weitere Kosten dadurch verursachen, weil Sie die Abschlusserklärung, die Ihnen zur einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit übermittelt wurde, nicht abgeben wollen.

Nachdem lediglich eine vorläufige Regelung der wettbewerbsrechtlichen Situation durch eine einstweilige Verfügung vorliegt, ist unser Mandant berechtigt, eine endgültige Entscheidung über sein Begehren zu beanspruchen. Mit der Ihnen übermittelten Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung sollten weitere Kosten gespart werden, die bei der Anrufung des Gerichts unumgänglich wären.

Nachdem unser Mandant auch einen Anspruch auf eine endgültige Regelung hat, halten wir Ihre Ankündigung, den Vorgang der Presse u.a. anzubieten, um eine Drohung mit einem Mittel, das unseren Mandanten einschüchtern soll, auf seine Rechtsposition zu verzichten. Diese Drohung könnte - strafrechtlich gesehen - als Nötigung ausgelegt werden.

Um weiteren zusätzlichen Unmut in der Sache zu verhindern, geben wir Ihnen Gelegenheit, die Abschlusserklärung doch noch abzugeben, was allerdings bis spätestens 04.12.2013, 12.00 Uhr erfolgt sein muss, um Weiterungen zu vermeiden.


Mit freundlichen Grüßen...



Und hier meine Antwort darauf:



Sehr geehrter Herr Maisch,

vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung und den ‚guten’ Rat, die Abschlusserklärung zu unterschreiben, um mir weitere Kosten zu ersparen. Der Zynismus hinter diesem Rat ist hoffentlich auch Ihnen nicht verborgen geblieben?

Sie bekommen von mir viel mehr, als eine Abschlusserklärung. Sie bekommen von mir meine finanzielle Absicherung und somit meine Existenzgrundlage, denn aufgrund Ihrer Abmahnungen sah ich mich leider gezwungen, zum Ende des Monats mein Gewerbe abzumelden und ein Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten. Mir ging es bereits vor Ihrer Absicht, bei mir kräftig abzukassieren – aus den Ihnen bereits bekannten Gründen – finanziell nicht gut. Aber Sie und Ihr Mandant haben das Fass zum Überlaufen gebracht und ich sah keinen weiteren Ausweg als diesen drastischen Schnitt. Ich habe also nichts mehr. Sie können mir nichts mehr wegnehmen – außer mein Leben. Trachten Sie etwa auch noch danach?

Da ich keine Konkurrenz mehr und somit keine ‚Gefahr’ für Ihren Mandanten bin, erübrigt sich die Abschlusserklärung und somit ist diese leidige Geschichte für mich erledigt.

Von einer Drohung oder Einschüchterung Ihnen gegenüber kann nicht die Rede sein. Ich gehöre zu einer anderen Kategorie Mensch als Sie und Ihr Mandant und würde so etwas niemals tun. Aber die Europäische Menschenrechtskonvention räumt mir das Recht auf Meinungsfreiheit ein:

Artikel 10
Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.



Es bleibt also mir selbst überlassen, ob ich mit meinen Problemen und Ungerechtigkeiten, die mir von anderen Menschen zugefügt werden, an die Öffentlichkeit gehe oder nicht. Somit handelt es sich hierbei um keine Drohung, sondern viel mehr um das Grundrecht eines jeden Menschen – die Meinungsfreiheit.



Ich meinerseits wünsche Ihnen und Ihrem Mandanten vom Herzen nur das Beste und hoffe sehr, dass Ihnen niemals so etwas geschieht, was Sie mir angetan haben und dass Sie mit Ihrem Gewissen leben können.




Mit freundlichen Grüßen



Und hier noch mein Brief von Gestern:



Sehr geehrte Herren Spiske und Maisch,

bezugnehmend auf Ihr vorgenantes Schreiben, bzw. den bisherigen Schriftverkehr, teile ich Ihnen mit, das ich weder die von Ihnen geforderten Rechtsanwaltskosten bezahlen, noch die Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unterschreiben werde.

Wegen solcher Menschen wie Sie bin ich gezwungen mein Geschäft aufzugeben und das Gewerbe abzumelden.

Sollten Sie trotzdem weitere zivilrechtliche Schritte gegen mich unternehmen, so bleibt es Ihnen freigestellt.

Übrigens erscheint mir das Geschäftsgebaren von Herrn Russer in der Zusammenarbeit und Vorgehensweise mit Ihnen, laut meinen Internetrecherchen, sehr dubios und fragwürdig, was die schriftlichen Kommentare weiterer Geschädigten bestätigen.

Auch Ihre Rechtsauffassung wird von anderen Rechtsanwälten offensichtlich nicht geteilt.

Sollte es in der vorliegenden Angelegenheit gegebenenfalls zu einem Gerichtstermin kommen, werde ich meine Bedenken selbstverständlich dort zum Ausdruck bringen.

Je nach Ausgang des Schriftverkehrs mit Ihnen, werde ich den gesamten Vorgang der Presse und allen verfügbaren Medien (z.B. der Fernsehsendung Akte bei SAT1, Rechtsanwalt Posch bei RTL u.s.w.) zugänglich machen und mich mit anderen Geschädigten zusammen tun, die ähnliche Probleme mit Herrn Russer bzw. mit Ihrer Kanzlei haben.

Mit freundlichen Grüßen



Ein Appell an alle Geschädigten!!!!!

Melden Sie sich! Tun Sie etwas! Lassen Sie sich nicht unterkriegen und kämpfen Sie für die Gerechtigkeit!
i
indigo1512 28.11.2013, 16:12 Uhr
Ich wehre mich gegen Spiske und Maisch! Wer macht mit?
Sehr geehrte Herren Spiske und Maisch,

bezugnehmend auf Ihr vorgenantes Schreiben, bzw. den bisherigen Schriftverkehr, teile ich Ihnen mit, das ich weder die von Ihnen geforderten Rechtsanwaltskosten bezahlen, noch die Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung unterschreiben werde.

Wegen solcher Menschen wie Sie bin ich gezwungen mein Geschäft aufzugeben und das Gewerbe abzumelden.

Sollten Sie trotzdem weitere zivilrechtliche Schritte gegen mich unternehmen, so bleibt es Ihnen freigestellt.

Übrigens erscheint mir das Geschäftsgebaren von Herrn Russer in der Zusammenarbeit und Vorgehensweise mit Ihnen, laut meinen Internetrecherchen, sehr dubios und fragwürdig, was die schriftlichen Kommentare weiterer Geschädigten bestätigen.

Auch Ihre Rechtsauffassung wird von anderen Rechtsanwälten offensichtlich nicht geteilt.

Sollte es in der vorliegenden Angelegenheit gegebenenfalls zu einem Gerichtstermin kommen, werde ich meine Bedenken selbstverständlich dort zum Ausdruck bringen.

Je nach Ausgang des Schriftverkehrs mit Ihnen, werde ich den gesamten Vorgang der Presse und allen verfügbaren Medien (z.B. der Fernsehsendung Akte bei SAT1, Rechtsanwalt Posch bei RTL u.s.w.) zugänglich machen und mich mit anderen Geschädigten zusammen tun, die ähnliche Probleme mit Herrn Russer bzw. mit Ihrer Kanzlei haben.

Mit freundlichen Grüßen
i
indigo1512 15.10.2013, 13:33 Uhr
Abmahnung Russer über Rechtsanwälte Spiske und Maisch
Auch ich gehöre zu den eBay Verkäufern, die von diesen 3 Herren zur Kasse gebeten wurden. Mich persönlich hat es in einer sehr schwierigen Lebensphase erwischt, in der es mir nicht möglich ist das Geld zu bezahlen. Bin total verzweifelt und brauche dringend Hilfe. Sollte es eine Gruppe von Betroffenen geben, die etwas gegen diese Menschen unternehmen wollen, würde ich mich gern anschliessen. Ich alleine kann gar nichts tun. Kann es mir noch nicht einmal leisten zum Anwalt zu gehen.

Warum muss es nur solche Menschen geben?
M
M. Götze 13.08.2013, 23:03 Uhr
Abmahnung von Herrn Russer
Wir haben gestern per E-Mail und heute mit der Post eine Abmahnung von Herrn Russer und seinen Anwälten erhalten. Es ist also wieder aktiv.....
Begründung; Sehr geehrter Herr Götze,


hiermit zeigen wir Ihnen die Interessenwahrnehmung des Herrn Thomas Russer, Jahnstraße 86, 73037 Göppingen an, der ein Mitbewerber von Ihnen für den Verkauf von Sommer- und Wintersportartikeln, insbesondere auch von Sportschuhen auf der Internetplattform eBay unter dem Mitgliedsnamen "sportrusser" ist. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert.

In der Anlage übersenden wir Ihnen vorab per E-Mail unser Schreiben vom heutigen Tag, das in Ihrem Internetauftritt bei eBay erhebliche Wettbewerbsverstöße aufzeigt.

Anliegend wird auch ein Formular (Entwurf) wegen der beanspruchten strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt mit der Aufforderung, diese zu unterzeichnen und an unsere Kanzlei zurück zu senden.

Sie werden weiter namens und in Vollmacht unseres Mandanten zur sofortigen Unterlassung der aufgezeigten Wettbewerbsverstöße aufgefordert.

Die Originale der in der Anlage befindlichen Schreiben werden Ihnen nochmals gesondert auf dem Postweg einschließlich eines Vollmachtsformulars übermittelt.

Zur Vermeidung gerichtlicher Maßnahmen fordern wir Sie auf, die genannte Frist zur Rücksendung der unterzeichneten strafbewehrten Unterlassungserklärung , 19.08.2013, 12.00 Uhr , unbedingt einzuhalten.


Mit freundlichen Grüßen

Gerd-Uwe Maisch
Rechtsanwalt


Diesen Mann sollte man doch das Handwerk legen !!!!
Wer ist noch davon betroffen oder hat es hinter sich, bitte melden !!!
S
Schulze Lothar 28.11.2010, 02:49 Uhr
Abmahnung von Herrn Russer und seinen Anwälten erhalten
Guten Tag,

ich wollte in diesem Zusammenhang mitteilen, das ich eine Abmahnung mit Vertragsstrafe 3000,- Eur und Summe 17500,- Eur erhalten habe.
Das ganze passierte nach dem ich ca. 14 Tage lang eine Skihose (sonst keine Sportartikel) bei Ebay angeboten habe.
Aus meiner Sicht völlig überzogen.
Es gibt bereits Urteile, in den die Massenabmahnung in dieser Art und Weise abgelehnt wird (OLG Jena).
Besteht eine Chance dem Herren Spiske und Russer darüber bei zukommen. Nach kurzer Recherche im Internet gehen auf das Konto von Herrn Russer über 50 abmahnungen...

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