![Neues eBook: Textilien rechtssicher verkaufen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3380/image.png)
Das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei "Textilien rechtssicher verkaufen" beschäftigt sich intensiv mit den rechtlichen Vorgaben, die beim Inverkehrbringen von Textilerzeugnissen innerhalb der EU zu beachten sind. Welche neuen Kennzeichnungsregeln ergeben sich etwa aufgrund der neuen europäischen Textilkennzeichnungsverordnung, die am 07.11.2011 in Kraft getreten und zwischenzeitlich das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz weitgehend abgelöst hat? Auf welche Weise erfolgt die Anbringung des Etiketts oder der Kennzeichnung am Produkt? Welche Textilerzeugnisse sind überhaupt kennzeichnungspflichtig und wie lauten die allein zulässigen Bezeichnungen der Textilfasern?
Wir informieren Sie gerne.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
weitere News
![Frage des Tages: Kennzeichnungspflicht für textiles Verpackungsmaterial?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/9311/image.png)
![„PU Leder“ – Abmahnung wegen irreführender Bezeichnung](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8797/image.png)
![Frage des Tages: Darf ich bei der Textilkennzeichnung mit „Bio-Baumwolle“ werben?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8760/image.png)
![Leitfaden zur Textilkennzeichnungsverordnung: Abmahnsicher Textilien innerhalb der EU verkaufen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/6147/image.png)
![Upcycling von Textilien: Ausnahme von der Textilkennzeichnungspflicht?](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8589/image.png)
![Stimmt das so? LG Münster erlaubt Abweichungen von den gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben für gebrauchte Textilien](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/4313/image.png)
1 Kommentar
Vielen Dank für IHre Rückmeldung.