Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
branchbob
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping-Marktplatz
eBay
eBay B2B
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Fairmondo.de
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage (kein Verkauf)
Homepages
Hood
Hosting-B2B
Hosting-B2B-B2C
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kauflux
Kleinanzeigen.de
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento 1 und Magento 2
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Mädchenflohmarkt
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shopgate
shopify
Shopware
Shpock+
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
TikTok-Präsenzen
Tumblr
Twitch
Twitter
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
webador
Werky
Wix
WooCommerce
WooCommerce German Market
WooCommerce Germanized
WordPress
Wordpress-Shops
wpShopGermany
Xanario
XING
xt:Commerce
YouTube
Zen-Cart
ZVAB
von Dr. Bea Brünen

Telefonnummer als Pflichtangabe im Bestellformular?

News vom 08.07.2016, 11:43 Uhr | 6 Kommentare 

In vielen Online-Shops ist die Angabe der Telefonnummer im Bestellprozess verpflichtend. Doch ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht überhaupt zulässig?

1. Telefonnummer als personenbezogene Information

Verarbeiten, nutzen oder erheben Shop-Betreiber auf ihrer Webseite unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen sogenannte personenbezogene Daten, müssen sie bestimmte Informationspflichten erfüllen. Unter personenbezogene Daten fallen grundsätzlich alle Informationen, über die irgendwie ein Personenbezug hergestellt werden kann, wie der Name, die Anschrift, das Geburtsdatum und auch die Telefonnummer. Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe solcher sensibler Daten muss zudem immer durch ein Gesetz erlaubt sein oder es muss eine Einwilligung der betroffenen Person vorliegen.

2.Abfrage der Telefonnummer zur Abwicklung des Vertrags grundsätzlich erforderlich?

Das Gesetz erlaubt das Erheben, Speichern und die Weitergabe personenbezogener Daten beispielsweise, wenn es zur Erfüllung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, also zum Beispiel des Kaufvertrages bei einem Online-Kauf, erforderlich ist (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG). Die Abfrage der personenbezogenen Daten darf nur Mittel zum Zweck der Vertragserfüllung ein. Deshalb ist auch die Erhebung und Weitergabe der Adressdaten des Kunden an das Versandunternehmen in der Regel zulässig, da die Ware ansonsten nicht zugestellt werden kann und eine Vertragserfüllung nicht möglich wäre.

Es stellt sich daher die Frage, ob der Shop-Betreiber die Telefonnummer des Kunden benötigt, um seine Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Grundsätzlich werden lediglich die Anschrift des Empfängers sowie seine Kontaktdaten für die Abwicklung des Vertrags erforderlich sein, nicht hingegen die Telefonnummer. Die Abfrage der Telefonnummer im Bestellprozess ist nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei daher grundsätzlich nicht von § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gedeckt und bedarf daher der Einwilligung des Kunden.

Banner Starter Paket

3. Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit?

Eine Einwilligung des Kunden in die Abfrage der Telefonnummer, beispielsweise durch eine Datenschutzerklärung, nutzt dem Shop-Betreiber jedoch herzlich wenig, wenn die Erhebung der Telefonnummer gegen weitere Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt und deshalb unzulässig ist. Dabei ist insbesondere an einen Verstoß gegen einen der wesentlichen Grundsätze des deutschen Datenschutzrechts zu denken: den Grundsatz der Datensparsamkeit (§ 3a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)). Dieser verlangt, dass so wenige personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Soweit möglich, sind diese Informationen zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Für die Vertragsabwicklung genügt die Erhebung der Adress- und Kontodaten. Die Abfrage der Telefonnummer ist grundsätzlich nicht erforderlich. Daher verstößt die verpflichtende Erhebung dieser Information nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit.

4. Versandunternehmen fordern Telefonnummer

Einige Versandunternehmer fordern dennoch von den Händlern zusätzlich zu der Lieferadresse die Weitergabe der Kundentelefonnummer. Soweit ersichtlich ist bspw. ein Express-Versand bei sämtlichen Versanddienstleistern nur möglich, wenn die Telefonnummer des Kunden genannt wird. Begründet wird die Notwendigkeit der Weitergabe der Telefonnummer mit einer vereinfachten und vor allem rechtzeitigen Zustellung. In der Praxis unternehmen Versanddienstleister jedoch (auch beim Express-Versand) oft mehrere Zustellversuche, geben das Paket beim Nachbarn oder in einem Paketshop ab. Die Fälle, in denen Versandunternehmer den Kunden tatsächlich anrufen, um mit ihm den Liefertermin abzusprechen, stellen eine Seltenheit dar.

Für den Shop-Betreiber folgt aus der zwingenden Weitergabe der Telefonnummer jedoch folgendes: Entscheidet sich der Händler dafür, bestimmte Versanddienstleistungen wie den Express-Versand nicht anzubieten ist die Abfrage der Telefonnummer nicht erforderlich, sondern verstößt –wie oben dargestellt – gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung.

Möchten Händler Versanddienstleistungen wie den Express-Versand anbieten und entscheidet sich ein Kunde für diese Versandart, ist für den Händler eine Vertragsabwicklung nur möglich, wenn er die Telefonnummer des Kunden abfragt. Denn nur dann wird das Paket vom Versandunternehmen an den Kunden versendet. In diesem Fall ist die Abfrage und Weitergabe der Telefonnummer nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei von § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gedeckt und verstößt auch nicht gegen den Grundsatz des Datenschutzrechts. Das Bestellformular sollte jedoch so gestaltet werden, dass das Pflichtfeld „Telefonnummer“ nur erscheint, wenn der Kunde eine Versanddienstleistung wählt, für die das Versandunternehmen eine zwingende Weitergabe der Telefonnummer fordert.

5. Wichtig zu wissen: Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit ist (bislang) rechtlich folgenlos

Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datenvermeidung ist nach deutschem Recht rechtlich ohne Folgen. Der Gesetzgeber hat den Grundsatz der Datensparsamkeit ausdrücklich als reine Zielvorgabe ohne Sanktionsmöglichkeit vorgesehen (vgl. auch BT-Drs. 16/13567, S. 17). Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Norm :„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen“.

Für neuen Wind sorgt jedoch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Obwohl sie bereits durch die amtliche Verkündung in Kraft trat, gilt sie unmittelbar erst ab dem 25. Mai 2018 und ist deshalb hinsichtlich ihrer Regelungen erst ab diesem Zeitpunkt verbindlich. Konkret schreibt Artikel 5 c) DSGVO vor, dass personenbezogene Daten „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein muss („Datenminimierung“)“. Bei Verstößen gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten sieht die DSGVO verschieden ausgestaltete Sanktionsmöglichkeiten vor, insbesondere ein direktes Klagerecht (Art. 79 Abs. 1 DSGVO) und einen (materiellen und immateriellen) Schadensersatzanspruch des Betroffenen (Art. 82 Abs. 1 DSGVO). Über die konkreten Auswirkungen der DSGV auf den Grundsatz der Datensparsamkeit informiert Sie die IT-Recht Kanzlei in Kürze in der Serie zur neuen DSGVO.

6. Abfrage der Telefonnummer für Lieferterminabsprache erforderlich?

Anders hingegen ist die Situation im Zusammenhang mit Speditionsfirmen zu bewerten, die den Kunden zwecks Absprache des Liefertermins kontaktieren müssen und aus diesem Grund vom Shop-Betreiber die Abfrage und Weitergabe der Kundentelefonnummer verlangen. Auch in diesem Fall stellt sich die Frage, ob der Shop-Betreiber die Telefonnummer des Kunden benötigt, um seine Pflichten aus dem Vertrag zu erfüllen. Dann wäre die Abfrage der Telefonnummer von § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gedeckt.

Nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei dient die Erhebung der Telefonnummer in diesem Fall nur als Mittel zum Zweck, nämlich der Vertragserfüllung durch die Auslieferung. Allein die Abfrage der Adress- und Kontodaten ist für die Vertragsabwicklung nicht ausreichend. Eine Kommunikation zwischen dem Spediteur und dem Kunden zwecks Liefertermin-Besprechung über andere Kommunikationsmittel, beispielsweise per E-Mail, ist zudem nicht besonders praxistauglich. Die Abfrage der Telefonnummer dient bei solchen Verträgen somit nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei der Abwicklung des Schuldverhältnisses und ist von § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gedeckt. Daher liegt hier auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit vor.

7. Fazit

Die verpflichtende Abfrage der Telefonnummer im Bestellprozess verstößt nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei grundsätzlich gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit und Datenvermeidung. Kein Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit liegt jedoch vor, wenn Speditionsfirmen mit der Auslieferung der bestellten Ware beauftragt werden. In diesem Fall ist die Abfrage der Telefonnummer nach Einschätzung der IT-Recht Kanzlei zudem von § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG gedeckt und daher zulässig.

Bislang ist der Verstoß gegen das Gebot der Datensparsamkeit rechtlich ohne Folgen. Die IT-Recht Kanzlei wird Sie im Rahmen der Serie über die neue DSGVO darüber informieren, welche Auswirkungen die neuen europäischen Vorschriften konkret auf das Gebot der Datensparsamkeit haben werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Dr. Bea Brünen Autor:
Dr. Bea Brünen
(freie jur. Mitarbeiterin der IT-Recht Kanzlei)

Besucherkommentare

Telefonnummer als Pflichtangabe bei Shop Registrierung

10.03.2021, 14:00 Uhr

Kommentar von Katja

Wir bieten im Shop Textilien an die der Kunde mit Hilfe eines Konfigurators selbst gestalten kann. Oft ist es der Fall, dass es kleine Probleme gibt die man per Telefon in 30 Sekunden lösen kann....

Schutz des Kunden vor sich selbst?

27.12.2018, 08:16 Uhr

Kommentar von mupan

Die Kommentare pro Telefonnummer als Pflichtangabe laufen alle auf eine Grundannahme heraus, dass der Shopbetreiber mich vor mir selbst schützen müsse. Wenn ich mich bei der Real-Life- oder der...

Inkasso Telefon

21.03.2018, 14:37 Uhr

Kommentar von Herr Herrmann Mann

Ich wurde von einem Inkasso-Unternehmen sehr wohl telefonisch belästigt. Und zwar mehrere Wochen lang, in denen ich die Anrufe immer verpasste (ich telefonier sonst selbst kaum) - bis irgendwann auf...

kein

31.07.2016, 09:22 Uhr

Kommentar von Jörg

Argumentation, warum eine Telefonnummer als Pflichtangabe "... zur Erfüllung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses, also zum Beispiel des Kaufvertrages bei einem Online-Kauf, erforderlich ..."...

frau

23.07.2016, 09:57 Uhr

Kommentar von oppel

Wenn man online, z.B. bei Ebay, einkauft, gibt es Firmen, bei denen man ohne Angabe der Telefon-Nr. nicht einkaufen kann. Das ist schlichtweg Erpressung. Im übrigen zum Beitrag von Bartsch: Das...

Telefonnummer ein Verstoss

22.07.2016, 12:15 Uhr

Kommentar von Bartsch

Wenn ein Kunde seine Adresse versehentlich falsch angibt, seine Rechnung bezahlt oder es zu anderen Problemen kommt, ist die Telefonnummer sehr wohl für die Abwicklung hilfreich. Es ist sehr wohl im...

© 2005-2023 · IT-Recht Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller