Neue Kennzeichnungspflicht für Täschnerwaren: tatsächlich durch EU-Kommission so beabsichtigt? (Update)
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Aktuellere Informationen zum Thema finden Sie hier:
"Textilkennzeichnungsverordnung endlich berichtigt: Täschnerwaren nicht kennzeichnungspflichtig"
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Verkauf von Textilien"
Im Gegensatz zum deutschen Textilkennzeichnungsgesetz werden Täschnerwaren nicht in dem Ausnahmekatalog (nicht kennzeichnungspflichtiger Waren) der EU-Textilkennzeichnungsverordnung genannt, sind also laut der Verordnung kennzeichnungspflichtig. Nur, ist dies tatsächlich durch die EU-Kommission beabsichtigt? Die IT-Recht Kanzlei hat einfach einmal nachgefragt...
Folgende Frage haben wir per E-Mail an die zuständige Stelle der EU-Kommission geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren, in der europäischen Textilkennzeichnungsverordnung (1007/2011) steht in Anhang 5 Nr. 16, dass Leder- und Sattlerwaren nicht etikettiert werden müssen. Im deutschen Textilkennzeichnungsgesetz steht jedoch in der Anlage 3 Nr. 18, dass Täschner- und Sattlerwaren nicht gekennzeichnet werden müssen. Wieso werden Täschnerwaren nicht in dem Ausnahmekatalog der Verordnung 1007/2011 genannt? Ist tatsächlich beabsichtigt, dass nun in Zukunft auch Täschnerwaren zu kennzeichnen sind? (...)
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten:
Sehr geehrte Damen und Herren, (...). In der Tat ist die deutsche Version von Anhang V der Verordnung 1007/2011 in Punkt Nr. 16 inkonsistent. Eine Änderung im Vergleich zur Richtlinie 2008/121 zur Bezeichnung von Textilerzeugnissen war in diesem Punkt nicht vorgesehen. Die Europäische Kommission und der Rat haben die notwendigen Schritte unternommen, um die Unstimmigkeit zu beheben. Mit freundlichen Grüssen, ... (European Commission Enterprise and Industry Directorate-General, ENTR.F.4: Textiles, fashion and forest-based industries, Avenue d'Auderghem 45 (BREY 11/118)/Brussels.
Wie folgt lautete unsere Nachfrage:
(...) Also kann man davon ausgehen, dass Täschnerwaren in Zukunft weiterhin nicht etikettierpflichtig sind? Ist denn schon absehbar, wann die Verordnung entsprechend geändert wird?
Die Antwort:
" (...)Die Inkonsistenz in der deutschen Version der EU Verordnung 1007/2011 in Anhang V Punkt 16 wird behoben werden, d.h. dass durch die Korrektur der deutschen Sprachversion deutlich werden wird, dass sich die Situation nicht ändert und dementsprechend Täschnerwaren auf der Liste der Erzeugnisse, für die keine Etikettierung oder Kennzeichnung vorgeschrieben sind, stehen.
Einstweilen ist es uns nicht möglich Angaben darüber zu machen, wann genau die Berichtigung in der deutschen Version erfolgen wird. Beachten Sie jedoch bitte, dass bis zum 8. Mai 2012 die Richtlinie 2008/121/EC die anzuwendende Gesetzgebung für Textiletikettierung ist. Mit freundlichen Grüssen,... (European Commission Enterprise and Industry Directorate-General, ENTR.F.4: Textiles, fashion and forest-based industries, Avenue d'Auderghem 45 (BREY 11/118)/Brussels."
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2 Kommentare
Ich freue mich über eine Antwort mit Dank im Voraus...
filzartikel müssen ja nun gekennzeichnet werden... aber... täschnerwaren nicht - meine handtaschen aus filz gehören dann wohl zu filzartikeln und nicht zu täschnerwaren (sie bestehen aus wollfilz und einem baumwollfutterstoff)?
muß man das verstehen? warun nicht gleiches recht für alle?
oder verstehe ich das falsch? wo findet man denn konkrete angaben, die auch ein laie versteht?
dieses forum ist wirklich mal eine gute idee und ich hoffe, hier hilfe zu finden :-)
lg von monika