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von RA Patrick Prestel

FAQ: zu selektiven Vertriebssystemen

News vom 11.04.2011, 17:13 Uhr | Keine Kommentare

Die FAQ der IT-Recht Kanzlei geben einen schnellen, aber auch detailierten Einblick in das Thema "selektive Vertriebssysteme". Insbesondere geht es um die Zulässigkeit der Systeme und die Ansprüche, die Hersteller und Händler gegeneinander haben.

A. Einführung
1. Was ist ein selektives Vertriebssystem?
2. Welche Arten von selektiven Vertriebssystemen gibt es?
3.Was sind vertikale Vertriebssysteme?
4. Was sind horizontale Vertriebssysteme?
5. Worum geht es inhaltlich in vertikalen Vertriebsvereinbarungen?
6. Welche gesetzlichen Schranken gibt es?

B. Das Wettbewerbsverbot
7. Was sind die Voraussetzungen des Wettbewerbsverbots?
8. Was ist eine Wettbewerbsbeschränkung?
9. Wer sind die Beteiligten?
10. Was sind Abstimmungen bzw. Vereinbarungen?
11. Was bedeutet „spürbare Außenwirkung“?
12. Welche Inhaltsbindungen gibt es?
13. Welche Abschlussbeschränkungen gibt es?
14. Welche Ausnahmen gibt es vom Verbot der Wettbewerbsbeschränkung?
15. Welche besonderen Ausnahmen gelten in Deutschland?
16. Was sind Einzelfreistellungen?
17. Was ist eine Gruppenfreistellung? Welche gibt es?
18. Was ist die Vertikal-GVO und wann gilt sie?
19. Was sind die rechtlichen Folgen bei Vereinbarungen, die gegen das Kartellverbot verstoßen?
[
](/Kernbeschr%C3%A4nkungen-graue-Klauseln.html) C. Beschränkungen, Kernbeschränkungen und graue Klauseln
20. Was ist eine Kernbeschränkung?
21. Was sind graue Klauseln?
22. Welche Kernbeschränkungen gibt es?
23. Welche grauen Klauseln gibt es?

D. Selektive Vertriebssysteme

24. Was sind rein qualitative Vertriebssysteme?
25. Was sind qualifiziert qualitative Selektivvertriebssysteme?
26. Was sind quantitative Selektivvertriebssysteme?
27. Sind rein qualitative Selektivvertriebssysteme zulässig?
28. Sind qualifiziert qualitative Selektivvertriebssysteme zulässig?
29. Sind quantitative Selektivvertriebssysteme zulässig?
30. Was bedeutet die Lückenlosigkeit und ist sie eine Voraussetzung für ein selektives Vertriebssystem?

E. Zulassungskriterien in einem selektiven Vertriebssystem
31. Dürfen Preise vorgegeben werden?
32. Darf das Gebiet oder die Kundengruppe des Händlers beschränkt werden?
33. Darf der aktive oder der passive Verkauf beschränkt werden?
34 Was ist aktiver und passiver Verkauf?
35. Dürfen Querlieferungen in einem selektiven System beschränkt werden?
36. Darf die Möglichkeit Teile als Ersatzteile zu verkaufen beschränkt werden?
37. Darf der Hersteller den Händlern seines selektiven Vertriebssystems verbieten, über das Internet zu verkaufen?
38. Welche Anforderungen darf der Hersteller in einem qualitativen Vertriebssystems an den Internetverkauf des Händlers stellen?
39. Darf der Hersteller den Händler dazu verpflichten, neben dem Internetverlauf auch ein stationäres Ladengeschäft zu betreiben?
40.Kann der Hersteller verlangen, dass der Händler in seinem stationären Betrieb einen Mindestumsatz oder einen Mindestabsatz erzielt?
41. Kann der Hersteller die Anzahl der Weiterverkäufe des Händlers übers Internet beschränken?
42. Kann der Hersteller verlangen, dass der Händler für die online zu verkaufenden Artikel höhere Preise verlangt?
43. Darf der Hersteller dem Händler in selektiven Vertriebssystemen untersagen seine Produkte über Online-Auktionsseite weiterzuverkaufen?
44. Darf der Hersteller ohne selektives Vertriebssystem dem Händler untersagen seine Produkte über Online-Auktionsseiten weiterzuverkaufen?
45. Darf der Hersteller verlangen, dass der Händler auf das Produkt des Herstellers geschultes Personal beschäftigt?
46. Darf der Hersteller verlangen, dass der Händler für den Verkauf der Produkte des Herstellers einen eigenen Bereich bereitstellt? Darf dieser Bereich eine Mindestgröße haben?
47. Darf der Hersteller verlangen, dass der Händler die Produkte in einem angemessenen Ambiente präsentiert?
48. Darf der Hersteller verlangen, dass der Händler eine breite Palette von verschiedenen Produkten des Anbieters anbietet?
49. Kann der Hersteller verlangen, dass der Händler eine Werkstatt oder einen Kundendienst einrichtet und Ersatzteile bevorratet?
F. Weitere Bindungen
50. Welche anderen Bindungen gibt es?
51. Was ist die Fachhandelsbindung?
52. Was ist das Sprunglieferungsverbot?
53. Was ist das Verbot des Verkaufs von einer nicht zugelassenen Stelle?
54. Was ist das Verbot Produkte konkurrierender Anbieter zu verkaufen?
55. Was sind Ausschließlichkeitsbindungen?
56. Ist ein Wettbewerbsverbot von mehr als 5 Jahren zulässig?

G. Ansprüche der Beteiligten gegeneinander
57. Hat ein Händler einen Anspruch auf Aufnahme in ein selektives Vertriebssystem?
58. Hat er einen Anspruch auf Wiederaufnahme der Belieferung nach einer Einstellung der Belieferung?
59. Was die Voraussetzungen für den Anspruch auf Aufnahme bzw. für den Anspruch auf Wiederaufnahme der Belieferung?
60. Darf ein nicht zugelassener Außenseiter trotzdem Vertragsprodukte verkaufen?
61. Was ist ein Nummernsystem?
62. Hat der Inhaber eines selektiven Vertriebssystems einen Anspruch auf Unterlassung des „unberechtigten“ Verkaufs gegen einen Händler?
63. Hat der Inhaber eines selektiven Vertriebssystems gegen den Außenseiter einen Anspruch auf Nennung des Lieferanten?

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© treenabeena - Fotolia.com
Patrick Prestel Autor:
Patrick Prestel

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