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Frage des Tages: ®, ©, ™ - was hat das alles zu bedeuten?

14.05.2020, 12:33 Uhr | Lesezeit: 3 min
Frage des Tages: ®, ©, ™  - was hat das alles zu bedeuten?

®, ™ oder © - was hat das alles zu bedeuten? Ganz einfach: Mit diesen Symbolen werden im Marken- und Urheberrecht Zeichen und Werke gekennzeichnet, um damit auszudrücken, dass ein Schutzrecht besteht. Wie diese Symbole genau zu verwenden sind und wieso bei Fehlern Abmahnungen drohen, lesen Sie hier....

Grundsätzlich gilt, dass man sämtliche vorgenannten Symbole freiwillig verwenden kann. Es besteht also keine Verpflichtung eine Marke mit dem ®-Symbol oder ein urheberrechtlich geschütztes Werk mit dem ©-Symbol zu kennzeichnen. Wenn man das allerdings tut, muss man einige Dinge beachten….

Markenrecht: „®“ / „™ (TM)“

Die Zeichen ® („registered trademark“), TM („trademark“) entstammen ursprünglich dem us-amerikanischen Rechtssystem. Beide Symbole haben sich aber auch bei uns mehr oder weniger durchgesetzt und sind kaum mehr aus dem Markenmarkt wegzudenken.

Das ® - Symbol weist auf eine eingetragene Marke hin und darf folglich auch erst ab Markeneintragung verwendet werden.

Abmahngefahr: Bei fehlerhafter Nutzung dieses Symbols einer gar nicht oder auch noch nicht registrierten Marke, kann eine wettbewerbsrechtliche Irreführung vorgeworfen werden - so etwa das LG Hannover (Urteil vom 22.10.2013, Az. 32 O 29/13).

Wichtig in diesem Zusammenhang: Das Symbol muss immer genau hinter dem eingetragenen Zeichen verwendet werden. Wird es fehlerhaft hinter einem nicht registrierten Bestandteil einer etwa mehrgliedrigen Marke verwendet, kann auch dies eine abmahnfähige Irreführung darstellen.

Nun zur (noch) nicht eingetragenen Marke: Das TM-Symbol hingegen soll gerade aussagen, das für das betroffene Zeichen ein Anmeldeverfahren läuft, dies aber eben noch nicht als Marke eingetragen ist. Diese Bezeichnung ist hierzulande eher wenig genutzt, sondern va. aus den USA bekannt und wird dort auch als Zeichen einer anerkannten Marke genutzt. Das TM-Zeichen könnte auch hierzulande für noch nicht eingetragene Marken genutzt werden - jedenfalls hatte mal das KG Berlin (Urteil vom 31.5.13, Az. 5 W 114/13) entschieden, dass der angesprochene deutschsprachige Verkehr, soweit ihm das TM-Symbol für "Unregistered Trademark" bekannt ist, die Verwendung dieses Symbols dahin verstehen wird, dass insoweit eine Markeneintragung beantragt worden ist. Eine derartige Nutzung wäre in solchen Fällen also weder unzulässig noch irreführend. Aber dennoch sollte man die Nutzung dieses Zeichens immer genau abwägen.

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Urheberrecht: „©“ / „(C)“ / „Copyright“

Dieser Copyrighthinweis in seinen vorgenannten Ausführungen ist ebenfalls eine us-amerikanische Erfindung, wenn man so will.

Aber auch in Deutschland wird das © - Zeichen oder ein entsprechender Vermerk gerne verwendet um klarzustellen, dass ein Urheberschutz besteht. Notwendig wäre dies allerdings nicht, da hierzulande das Urheberrecht automatisch mit der Werkschöpfung entsteht - das war in den USA zumindest früher anders (mittlerweile ensteht der Copyright-Schutz auch dort wie hier).

Exkurs Stockbilder: In bestimmten Konstellationen kann ein Urheberrechtshinweis aber nicht nur sinnvoll, sondern auch zwingend notwendig sein. So findet sich in zahlreichen Nutzungsbedingungen von Stockbildarchiven die Forderung, dass das verwendete Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen ist. Der Urheber muss dann entweder im Impressum oder direkt im Bild genannt werden.

Abmahngefahr: Dieses Zeichen gibt einen Hinweis auf den Urheber, nicht auf den Inhaber von Nutzungsrechten. Wer also das © mit seinem Namen verwendet, ohne der Urheber zu sein, kann abgemahnt werden. Und: Natürlich muss es sich bei Verwendung dieses Symbols auch überhaupt um ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk handeln - wer einfach willkürlich das Symbol für irgendwelchen Logos oä. verwendet, die aber gar nicht schutzfähig sind, dem droht auch hier eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung (OLG Düsseldorf, 09.09.2008, I-20 U 123/08).

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