Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Sprachen
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Neue Rechtstexte nötig: Online-Händler müssen sich für das neue Kaufrecht 2022 rüsten

13.12.2021, 13:22 Uhr | Lesezeit: 6 min
Neue Rechtstexte nötig: Online-Händler müssen sich für das neue Kaufrecht 2022 rüsten

IT-Recht-Kanzlei stellt an das Kaufrecht 2022 angepasste, deutschsprachige AGB und Datenschutzerklärungen zur Verfügung! Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "IT-Recht-Kanzlei stellt an das Kaufrecht 2022 angepasste, deutschsprachige AGB und Datenschutzerklärungen zur Verfügung!" veröffentlicht.

Das Jahr geht – neue Rechtstexte kommen: Durch die Umsetzung zweier EU-Richtlinien in das deutsche Recht ergeben sich ab dem 01.01.2022 auch im deutschen Kaufrecht erhebliche Änderungen. Davon sind auch nahezu alle Online-Händler betroffen, so dass diese zum Jahreswechsel ihre Rechtstexte aktualisieren müssen.

Worum geht es?

Das Jahr 2021 hat noch zwei Monate. Den 01.01.2022 sollte sich jeder Online-Händler rot im Kalender markieren: Ab diesem Stichtag greift das neue Kaufrecht 2022 mit erheblichen Änderungen für ab diesem Tag geschlossene Verbraucherverträge, auch wenn diese im Fernabsatz geschlossen werden.

Nachdem die Online-Händler nun eine längere Verschnaufpause im Bezug auf größere Reformen für sie maßgeblicher Rechtsgebiete hatten, wird es in knapp zwei Monaten nun wieder ernst:

Die Verbraucherrechte werden zum Jahreswechsel erheblich gestärkt. In einigen Punkten betreffen die kommenden Änderungen auch die Gestaltung der Rechtstexte und des Bestellablaufs im Online-Handel.
Mit anderen Worten: Online-Händler sollten sich den Jahreswechsel für eine entsprechende Umstellung vormerken.

Was ändert sich ab dem 01.01.2022?

Das neue Jahr bringt einen ziemlichen Rundumschlag im deutschen Kaufrecht mit sich.

Da das Kaufrecht auch auf den Ecommerce-Bereich Anwendung findet, wird nahezu jeder Onlinehändler mit den neuen Herausforderungen konfrontiert. Nicht betroffen sind etwas Händler, die keine Geschäfte mit Verbrauchern tätigen, sondern rein im B2B-Bereich tätig sind.

Insbesondere die folgenden Änderungen sind für Online-Händler ab dem 01.01.2022 von Relevanz:

  • Neuer und erweiterter Sachmangelbegriff
  • Erweiterung der Beweislastumkehr bei Sachmängeln
  • Mängelrechte bestehen künftig auch bei Kenntnis vom Sachmangel
  • Neue Voraussetzungen an die Vereinbarung wirksamer (negativer) Beschaffenheitsvereinbarungen – Verkauf von Mängelexemplaren erheblich komplexer
  • Neue Voraussetzungen bei der Verkürzung der Verjährungsfrist für die Mängelrechte beim Verkauf gebrauchter Waren – Verkauf von Gebrauchtware damit erheblich komplexer
  • Änderungen beim Ablauf der Verjährung für Mängelansprüche
  • Neue Informationspflichten in Bezug auf Mängelrechte
  • Neue Pflichten bei der Nacherfüllung bei Mangelhaftigkeit
  • Erleichterter Rücktritt sowie neue Pflichten beim Rücktritt infolge Mangelhaftigkeit
  • Neue Anforderungen an Garantieerklärungen / -versprechen
  • Änderungen beim Unternehmerregress
  • Komplett neues Haftungsregime und Aktualisierungspflicht bei digitalen Produkten
  • Zahlreiche Abgrenzungsprobleme bei der rechtlichen Einstufung, wenn es um den Verkauf von Sachen mit digitalen Komponenten geht
1

Warum muss ich die Rechtstexte aktualisieren?

Online-Händler haben zum einen gesetzliche Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen zu erfüllen, die einem steten Wandel unterliegen.

Zum anderen führen unwirksame (veraltete) AGB-Regelungen in aller Regel zu einem (abmahnbaren) Wettbewerbsverstoß.

Schließlich haben Online-Händler natürlich ein legitimes Interesse daran, die mit den Kunden zu schließenden Verträge – soweit gesetzlich zulässig – zu ihren Gunsten zu regeln, also etwa eine Verkürzung der Mängelhaftung bei Gebrauchtware zu vereinbaren.

Die sich – wie bereits dargestellt – zum Jahreswechsel zahlreich ergebenden Änderungen im deutschen Kaufrecht müssen in den verwendeten Rechttexten, sind sie für solche relevant, dann auch (rechtzeitig) abgebildet werden. Andernfalls drohen Irreführungen und unwirksame Vertragsgestaltungen.

Während Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung dieses Mal nicht von den Änderungen betroffen sind, wird sich nahezu jeder Online-Händler zum Jahreswechsel um aktualisierte, abmahnsichere und an das neue Kaufrecht angepasste AGB kümmern müssen.

Die IT-Recht Kanzlei sichert derzeit über 45.000 Unternehmen in Bezug auf deren Internetpräsenz(en) ab. Durch den innovativen Update-Service der IT-Recht Kanzlei profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von einer stetigen Aktualisierung und Anpassung der Rechtstexte.

Die Rechtstexte werden von den spezialisierten Rechtsanwälten der IT-Recht Kanzlei stets aktuell entsprechend der Anforderungen von Gesetzgebung und Rechtsprechung gehalten, für dauerhafte Rechtssicherheit.

So natürlich auch in Bezug auf das neue Kaufrecht 2022! Update-Service-Mandanten der IT-Recht Kanzlei erhalten rechtzeitig und natürlich ohne Aufpreis an das neue Kaufrecht 2022 angepasste Rechtstexte zur Verfügung gestellt. Für ein sorgloses Verkaufen auch im neuen Jahr.

Was droht, wenn ich meine Rechtstexte nicht anpasse?

Wie bei jeder Änderung der Rechtslage, die sich auch auf die Gestaltung der Online-Angebote, Verkaufspräsenzen und Rechtstexte auswirkt drohen auch bei den mit dem neuen Kaufrecht 2022 verbundenen Änderungen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände. Dies gilt sowohl dann, wenn die notwendigen Anpassungen gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig umgesetzt werden.

Gerade die nahenden Änderungen in Bezug auf die Mängelrechte des Verbrauchers dürften für zahlreiche Abmahnungen sorgen, wenn die Händler diese nicht korrekt in ihren Shops und Rechtstexten umsetzen.

Künftig könnten ferner Bußgelder durch noch zu schaffende Wettbewerbsbehörden sowie Individualansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz bei Wettbewerbsverstößen als Konsequenzen drohen. Im Bereich des Wettbewerbsrechts und der Sanktion von Wettbewerbsverstößen befindet sich einiges im Umbruch.

Nicht zu unterschätzen: Unwirksame Regelungen führen zu Nachteilen bei geschlossenen Verträgen

Auch wenn es nicht immer zu einer Abmahnung kommen muss, es drohen noch weitere nachteilige Konsequenzen.

Wer sich als Händler z.B. im Bereich der Neuregelungen hinsichtlich der Mängelrechte des Käufers nicht an die neuen Vorgaben hält, stellt sich vertraglich schlechter, als er will (und muss).

Werden AGB und der Bestellablauf nicht an die neuen Vorgaben anpasst, dann wird auch beim Verkauf von gebrauchten Waren die Regelgewährleistung von 2 Jahren greifen und negative Abweichungen in Bezug auf die Beschaffenheit gelten als nicht wirksam vereinbart, so dass der Käufer (trotz Kenntnis und trotz Erwähnung der Mängel bzw. Abweichungen) gegen den Händler Gewährleistungsrechte geltend machen kann.

Fazit:

Für die Online-Händler geht das Jahr nun in eine aufreibende Phase.

Nicht nur das übliche Weihnachtsgeschäft wird für ordentlich Arbeit sorgen. Auch das neue Kaufrecht 2022 gilt es zu beachten. Nahezu jeder Online-Händler hat in Kürze Handlungsbedarf, was die Gestaltung seiner Rechtstexte und des Bestellvorgangs sowie das Handling von Gewährleistungsfällen anbelangt.

Wie bei jeder Novellierung des Verbraucherrechts ist auch nach dem Jahreswechsel vermehrt mit Abmahnungen durch Mitbewerber und Wettbewerbsverbände zu rechnen.

Zu befürchten haben Händler, die auch im neuen Jahr so weitermachen wie bisher, dass getroffene Regelungen zu ihren Gunsten (wie etwa die Verkürzung der Verjährung oder die Vereinbarung einer negativen Beschaffenheit der Ware) nicht mehr wirksam sind und in der Folge dann die für sie ungünstige und für den Verbraucher günstige, volle Haftung droht.

Online-Händler müssen sich damit trotz ohnehin anstrengender Jahresendphase unbedingt auch mit dem Thema neues Kaufrecht 2022 beschäftigen.

Dies gilt nicht nur zur Vermeidung von Abmahnungen, sondern auch im eigenen Händler-Interesse, um sich künftig vertraglich nicht schlechter zu stellen als zwingend nötig.

Die IT-Recht Kanzlei nimmt Sie hierbei gerne an die Hand und stellt Ihnen als Update-Service-Mandant selbstverständlich rechtzeitig an das neue Kaufrecht 2022 angepasste Rechtstexte zur Verfügung. Details und Buchungsmöglichkeiten zu unseren Schutzpaketen finden Sie gerne hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

J
Jürgen Hüller 16.12.2021, 12:01 Uhr
Zusammenfassung - Insbesondere die folgenden Änderungen sind für Online-Händler ...
Gibt es den auch eine zusammenfassende Erklärung zu den einzelnen Änderungen?
So mit Beispiel? Oder muss man sich das alles zusammensuchen?
Von dieser Änderung habe ich zufällig gehört: Erweiterung der Beweislastumkehr bei Sachmängeln (ist jetzt 12 Monate und nicht mehr 6 Monate - ist mir auch verständlich, aber der Rest nicht.

weitere News

Muster für die Praxis: Rückforderung einer Falschlieferung
(01.03.2024, 15:44 Uhr)
Muster für die Praxis: Rückforderung einer Falschlieferung
Falsche Ware an den Kunden geliefert?  Rechtliche Konsequenzen + Muster für die Praxis zur Rückforderung der Falschlieferung
(28.02.2024, 07:54 Uhr)
Falsche Ware an den Kunden geliefert? Rechtliche Konsequenzen + Muster für die Praxis zur Rückforderung der Falschlieferung
Gebraucht = mangelhaft? Das gilt beim Verkauf von Gebrauchtware
(04.08.2023, 07:11 Uhr)
Gebraucht = mangelhaft? Das gilt beim Verkauf von Gebrauchtware
Gebrauchtware: wie verkürzt man die Mängelhaftung abmahnsicher?
(17.07.2023, 11:00 Uhr)
Gebrauchtware: wie verkürzt man die Mängelhaftung abmahnsicher?
Kostspielig kostenlos: Wenn Gratis-Rechtstexte zur Kostenfalle werden
(14.11.2022, 09:15 Uhr)
Kostspielig kostenlos: Wenn Gratis-Rechtstexte zur Kostenfalle werden
Frage des Tages: Was tun, wenn die Ware an den falschen Kunden geliefert wird?
(05.08.2022, 11:12 Uhr)
Frage des Tages: Was tun, wenn die Ware an den falschen Kunden geliefert wird?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei