![Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/843/image.jpg)
Seit heute können Beschaffer auch auf die Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag zurückgreifen. Diese sind nicht in die bisherigen Nutzerhinweise zu den EVB-IT integriert, sondern in einem eigenen Dokument veröffentlicht.
Die Hinweise gliedern sich in drei Teile:
- In einem ersten Teil werden allgemeine Erläuterungen, z. B. zum Anwendungsbereich, zu Aufbau und Struktur des Vertrages sowie zum neuen Haftungskonzept gegeben.
- Der zweite Teil der Hinweise versteht sich als Ausfüllhilfe zum Vertragsformular und ist vor allem an den Beschaffer gerichtet.
- Der dritte Teil gibt Hinweise zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen und enthält vor allem Details und Hintergründe zu den dort getroffenen Regelungen aus juristischer Sicht.
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