Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht
Seit heute können Beschaffer auch auf die Nutzerhinweise zum EVB-IT Systemvertrag zurückgreifen. Diese sind nicht in die bisherigen Nutzerhinweise zu den EVB-IT integriert, sondern in einem eigenen Dokument veröffentlicht.
Die Hinweise gliedern sich in drei Teile:
- In einem ersten Teil werden allgemeine Erläuterungen, z. B. zum Anwendungsbereich, zu Aufbau und Struktur des Vertrages sowie zum neuen Haftungskonzept gegeben.
- Der zweite Teil der Hinweise versteht sich als Ausfüllhilfe zum Vertragsformular und ist vor allem an den Beschaffer gerichtet.
- Der dritte Teil gibt Hinweise zu den Ergänzenden Vertragsbedingungen und enthält vor allem Details und Hintergründe zu den dort getroffenen Regelungen aus juristischer Sicht.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
knipseline / PIXELIO
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare