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Im Bundestag notiert: Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

14.09.2011, 16:43 Uhr | Lesezeit: 1 min
Im Bundestag notiert: Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts

Neues Produktsicherheitsgesetz löst Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ab Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Neues Produktsicherheitsgesetz löst Geräte- und Produktsicherheitsgesetz ab" veröffentlicht.

Der Bundesrat hat sich gegen einige Regelungen im Gesetzentwurf über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts (17/6276 ) ausgesprochen. Der Entwurf setzt die am 1. Januar 2010 in Kraft getretene EU-Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung (EG-Nr. 765/2008) in deutsches Recht um. In seiner Stellungnahme, die nun als Unterrichtung (17/6852 ) vorliegt, bemängelt die Länderkammer, dass die verpflichtende Marktüberwachung auch für Bauprodukte gelten soll, die nach nationalen technischen Regeln hergestellt wurden. Dies werde aber von der EU gar nicht verlangt und sei deshalb abzulehnen, schreibt der Bundesrat. Die Bundesregierung verteidigte in ihrer Gegenäußerung die umfangreiche Marktüberwachung als nötig im Interesse eines effektiven Systems der Produktsicherheit.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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