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von Mag. iur Christoph Engel

Versicherungspflicht für Modellflieger: Hinweispflicht für Online-Händler

News vom 28.04.2010, 14:38 Uhr | 3 Kommentare 

Wissenswert im Handel und Umgang mit Modellflugzeugen: Alle Modellflieger haben vor dem Start unter freiem Himmel eine besondere Haftpflichtversicherung abzuschließen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht des Modells. Interessant ist in dem Zusammenhang auch die entsprechende Hinweispflicht, die Online-Händler trifft.

Überblick

  • Modellflug und Luftverkehrsrecht
  • Versicherungspflicht für Modellpiloten
  • Interessant auch für Händler
  • Kommentar
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Modellflug und Luftverkehrsrecht

Modellflieger haben sich am Boden und in der Luft vielleicht nicht mit applaudierenden Passagieren oder unaussprechlichen Vulkanen („Eyjafjallajökull“) herumzuschlagen – was ihnen definitiv nicht erspart bleibt, ist ein kurzes Studium des Luftverkehrsrechts. Der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 2 Nr. 9 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) ausdrücklich festgesetzt, dass Flugmodelle „Luftfahrzeuge“ sind; dementsprechend unterliegt ihr Betrieb unter freiem Himmel besonderen verkehrsrechtlichen Vorschriften, insbesondere dem bereits genannten LuftVG sowie der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO).

Versicherungspflicht für Modellpiloten

Dementsprechend gilt für alle Modellpiloten auch der Haftungsgrundsatz nach § 33 Abs. 1 LuftVG sowie die Versicherungspflicht nach § 43 Abs. 2 LuftVG. Diese Pflicht gilt – um es gleich klarzustellen – für sämtliche Flugmodelle, die unter freiem Himmel betrieben werden sollen, und zwar unabhängig vom Abfluggewicht. Sämtliche Ausnahmen, die früher noch für den Modellflug galten, wurden im Jahr 2005 gestrichen!

Die Versicherungssumme bestimmt sich nach § 102 Abs. 2 LuftVZO i.V.m. § 37 Abs. 1 lit. a) LuftVG und beträgt derzeit 750.000,- XDR*.

Interessant auch für Händler

Auch für Händler, die Flugmodelle vertreiben, erlangt diese Regelung eine gewisse Bedeutung, wenn man sie einmal mit § 5a Abs. 1 UWG querliest: Demnach kann es – je nach Umständen – eine unlautere geschäftliche Handlung darstellen, wenn dem Kunden ein Umstand verschwiegen wird, der seine Kaufentscheidung erheblich beeinflussen kann. Da die für den Modellflieger obligatorische Haftpflichtversicherung natürlich mit Folgekosten verbunden ist, wird die Kenntnis oder Unkenntnis dieser Regelung wohl tatsächlich eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung spielen. Der Kunde sollte daher im Onlineshop deutlich auf seine Versicherungspflicht hingewiesen werden.

Kommentar

Ob ein Fluggerät nun vier Kilogramm oder vierzig Tonnen wiegt, macht aus gesetzgeberischer Sicht also keinen großen Unterschied – der rein physikalische Unterschied, der spätestens beim Einschlag des Luftfahrzeugs im Nachbarhaus deutlich wird, wird hier mit Absicht nur eingeschränkt berücksichtigt. Schließlich ist ein Flugmodell auch ungleich schwerer zu beherrschen als z.B. ein Modellauto und es zielt im Gegensatz zu letzterem auch nicht auf die Füße, sondern den Kopf des Zuschauers. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist hier also nicht nur vorgeschrieben, sondern durchaus auch sinnvoll.

Für den Onlinehändler ist es ratsam, seine Kunden hierüber aufzuklären – erstens, weil der Kunde sonst unnötig verägert werden könnte, und zweitens, weil der fehlende Hinweis Abmahn-Sportler auf den Plan rufen könnte

*) XDR: Sonderwährung des IWF („Special Drawing Right“); Umrechnungskurs (23.04.2010): 1 XDR = 1,136 EUR

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Andreas Gerlach - Fotolia.com
Mag. iur Christoph Engel Autor:
Mag. iur Christoph Engel
(freier jur. Mitarbeiter der IT-Recht Kanzlei)

Besucherkommentare

Erst 5Kg, jetzt 0 Gramm, Deutsche Extreme. 14Gr-Drohne genau so teuer wie 1Kg-Drohne 0_o

29.08.2017, 17:21 Uhr

Kommentar von Tobias Claren

Was kostet die billigste reine Drohnenversicherung? Eine normale Haftpflicht INKL. Drohnenversicherung gibt es ab 45 Euro pro Jahr... Aber geht es ohne normale Haftpflicht billiger? Vorher 5000gr,...

1

30.04.2010, 10:09 Uhr

Kommentar von Ramrod

Es geht ja nicht um das Gewicht sondern das was ein Modellflieger bzw. Modellhubschrauber anrichten könnte. Z.B. kann er einem Zuschauer direkt in die Fratze fliegen und den fürchterlich entstellen...

Ohne Titel

29.04.2010, 16:14 Uhr

Kommentar von Jörg Sunkel

Hallo, könnte man den Begriff "Modellflieger" mal genauer definieren ! Es kann doch wohl nicht sein, daß die infrarotgesteuerten Modellhubschrauber z.b. von Silverlit, die nur ein paar Gramm...

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