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Vorsicht bei Produktionsaufträgen nach Asien

01.04.2008, 17:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
author
von Verena Eckert
Vorsicht bei Produktionsaufträgen nach Asien

Der Tag hat 24 Stunden – und die sollte man nutzen. So sehen das auch viele Fabriken in Asien. Acht Stunden am Tag produzieren sie Waren für die meist europäischen Auftraggeber. Und in den restlichen 16 Stunden werden die Waren dann für den Fabrikinhaber selbst produziert.

Schließlich sind die Maschinen ja bereits vorhanden, alle Pläne und Einstellungen hat der europäische Auftraggeber entwickelt und finanziert. Und so geschieht es nicht selten, dass derjenige, der viel Zeit und Geld in die Entwicklung neuer Produkte gesteckt hat, schnell Konkurrenz von seiner eigenen Fertigungsstätte bekommt. Ein Unrechtsbewusstsein ist auf Seiten der Produktpiraten in der Regel nicht vorhanden – und wenn doch, lässt es sich durch die traumhaften Gewinnspannen schnell beruhigen.

Ein juristisches Vorgehen gegen die Produktpiraten ist für kleine und mittlere Betriebe finanziell häufig nicht zu bewältigen. Anders sieht es dagegen aus, wenn sie in Deutschland oder auf europäischem Gebiet zuvor für einen Schutz nach Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- oder Markenrecht gesorgt haben. Dann besteht zumindest die Möglichkeit, den Produktpiraten den Verkauf nach Deutschland oder Europa deutlich schwieriger zu machen.

Denn über ein Patent oder ein Gebrauchsmuster sind die technischen Neuheiten geschützt, die in der nun kopierten Ware umgesetzt wurden. Patente und Gebrauchsmuster werden nach einem Prüfungsverfahren eingetragen. Geschmacksmuster dagegen schützen das Design der Ware. Und über eine Marke wird das Kennzeichen, das die potenziellen Käufer mit der Ware bzw. dem Hersteller verbinden, geschützt. Es lohnt sich also immer, vor dem ersten Verkauf eines neuen Produktes über diese Schutzmöglichkeiten nachzudenken.

Daher unser Tipp: Überlegen Sie es sich gut, bevor Sie einen Fertigungsauftrag nach Asien vergeben. Die Ersparnis bei den Fertigungskosten wird schnell durch die unliebsame Konkurrenz wieder ausgeglichen – und im schlimmsten Fall kann durch den Preisverfall die eigene Ware überhaupt nicht mehr Gewinn bringend verkauft werden. Dem Problem der Produkt- und Markenpiraterie sollte man sich stellen, bevor es soweit kommt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
dumman / PIXELIO

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