Letzte Chance: Die EU-Förderung für Markenanmeldungen

In Kürze öffnet sich das letzte Zeitfenster für die EU-Förderung von Markenanmeldungen. Diese Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert wird eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und ein Teil (50 %) der Anmeldegebühren von Marken und Geschmacksmustern. Vor allem die Förderung von Markenanmeldungen ist hier für viele Unternehmen derzeit interessant.
Die Förderung beläuft sich wie erwähnt auf 50 % der Anmeldgebühren und ist auf 1.500 EUR pro Markenanmeldung gedeckelt. Sie kann in 5 Zeitfenstern, verteilt über das ganze Jahr 2021, beantragt werden – der gerade laufende März ist das 2. Zeitfenster des Jahres. Weitere Informationen zu dieser EU-Förderung finden Sie auf der Website des EUIPO.
Die Förderung richtet sich an KMU - also kleine und mittlere Unternehmen. An den Förderungsberechtigten werden ua. folgende Anforderungen gestellt:
- kleines oder mittleres Unternehmen (zwischen 10 und 250 Beschäftigte)
- Jahresumsatz zwischen 2 und 50 Mio. EUR
- Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat
Die vollständige Checkliste der EU in sämtlichen Amtssprachen finden Sie hier.
Wer sich angesprochen fühlt sollte wie folgt vorgehen:
1. Antragstellung auf Förderung innerhalb des Zeitfensters (derzeit: 01.03 – 31.03.2021) hier.
2. Marke (de oder EU) innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Finanzhilfebeschlusses der EU anmelden bzw. durch einen Rechtsanwalt anmelden lassen.
3. Anmeldegebühren zahlen bzw. durch den beauftragten Rechtsanwalt zahlen lassen.
4. Erstattungsantrag stellen.
Achtung: Sofern die Anmeldung bereits durch andere EU-Hilfen finanziert wurde, kann diese weitere Förderung nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Und noch ein kleiner Tipp: Die Förderung läuft immer nur solange, solange Finanzmittel zur Verfügung stehen - das sich bald das letzte Zeitfenster dieser Aktion öffnet, ist Eile geboten.
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