Derzeit gibt es eine EU-Förderung von Markenanmeldungen – hierfür wurde ein sog. KMU-Fonds aufgesetzt. Wie der Name schon sagt richtet sich das Angebot an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert wird eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums und ein Teil (50 %) der Anmeldegebühren von Marken und Geschmacksmustern. Vor allem die Förderung von Markenanmeldungen ist hier für viele Unternehmen derzeit interessant….aber wer bekommt eigentlich diese Förderung?
Vorweg: Die Förderung beläuft sich wie erwähnt auf 50 % der Anmeldgebühren und ist auf 1.500 EUR pro Markenanmeldung gedeckelt. Sie kann in 5 Zeitfenstern, verteilt über das ganze Jahr 2021, beantragt werden – der gerade laufende März ist das 2. Zeitfenster des Jahres. Weitere Informationen zu dieser EU-Förderung finden Sie auf der Website des EUIPO.
Die Förderung richtet sich an KMU - also kleine und mittlere Unternehmen. An den Förderungsberechtigten werden ua. folgende Anforderungen gestellt:
- kleines oder mittleres Unternehmen (zwischen 10 und 250 Beschäftigte)
- Jahresumsatz zwischen 2 und 50 Mio. EUR
- Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat
Die vollständige Checkliste der EU in sämtlichen Amtssprachen finden Sie hier.
Wer sich angesprochen fühlt sollte wie folgt vorgehen:
1. Antragstellung auf Förderung innerhalb des Zeitfensters (derzeit: 01.03 – 31.03.2021) hier.
2. Marke (de oder EU) innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung des Finanzhilfebeschlusses der EU anmelden bzw. durch einen Rechtsanwalt anmelden lassen.
3. Anmeldegebühren zahlen bzw. durch den beauftragten Rechtsanwalt zahlen lassen.
4. Erstattungsantrag stellen.
Achtung: Sofern die Anmeldung bereits durch andere EU-Hilfen finanziert wurde, kann diese weitere Förderung nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Und noch ein kleiner Tipp: Die Förderung läuft immer nur solange, solange Finanzmittel zur Verfügung stehen - sind diese für das beanspruchte Zeitfenster aufgebraucht, muss man sich mit dem nächsten Zeitfenster begnügen. Deshalb gilt hier: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst….
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4 Kommentare
https://ec.europa.eu/growth/smes/sme-definition_en und das SME Self Assessment Tool http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/SME-Wizard/
die im Artikel genannte Definition bzgl. KMU/SME stimmt nicht so ganz. So bezieht die EU in allen von mir recherchierten Quellen ausdrücklich auch Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter) in ihre Definition von SME mit ein (klar, die Terminologie der EU ist da recht verwirrend...).
Beleg 1: https://www.eib.org/en/cartoons/loans-for-micro-businesses#
Beleg 2: https://web.archive.org/web/20150208131318/http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:124:0036:0041:EN:PDF
Als finaler und letztlich auch entscheidender Beweis sollte dienen, dass man im Formular für die hier angepriesene Förderung unter Punkt 1.4 Art des KMU auch ausdrücklich "Kleinstunternehmen" auswählen kann.
In dem Sinne: Danke für die generelle Info zu der Aktion – sie wäre mir sonst ohnehin komplett durch die Lappen gegangen; zum Glück habe ich aber noch einmal etwas genauer hingeschaut, sonst hätte ich den Antrag ebenfalls gar nicht erst versucht.
Vielen Dank, Nicola