EU-Kommission veröffentlicht Gefahrstoffverzeichnis

EU-Kommission veröffentlicht Gefahrstoffverzeichnis
14.02.2012 | Lesezeit: 1 min

Erstmals hat die EU-Kommission gestern (13.02.2012) eine Liste mit gefährlichen Chemiestoffen veröffentlicht.

In diesem Verzeichnis führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) für Unternehmen und die interessierte Öffentlichkeit alle in der EU verwendeten chemischen Stoffe auf, so dass potenziell gefährliche und die Gesundheit und die Umwelt schädigende Stoffe schnell herausgefiltert werden können.

Das Verzeichnis trägt Informationen aus mehr als drei Millionen Meldungen zu mehr als 100 000 Stoffen zusammen, die von Herstellern und Einführern im Rahmen der Verordnung zu Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung vorgelegt oder im Rahmen der REACH-Verordnung registriert wurden. Die Einstufung ist für die sichere Verwendung chemischer Stoffe so wichtig, weil sie anzeigt, ob ein Stoff gefährlich ist und gesundheits- oder umweltschädlich sein kann.

Die vollständige Information dazu finden Sie hier.

Quelle: PM der EU-Kommission

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Spencer - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Neue Grenzwerte für Chemikalien in Tätowier-Tinten und Make-up
(04.01.2022, 13:55 Uhr)
Neue Grenzwerte für Chemikalien in Tätowier-Tinten und Make-up
Seit dem 01.02.2021: Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher verboten!
(05.02.2021, 14:49 Uhr)
Seit dem 01.02.2021: Verkauf von Batteriesäure an Verbraucher verboten!
Abmahnung wegen Verstoß gegen CLP-Verordnung und Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
(17.03.2020, 08:00 Uhr)
Abmahnung wegen Verstoß gegen CLP-Verordnung und Werbung mit „Geld-zurück-Garantie“
Versandverbot nach der ChemVerbotsV für bestimmte chemische Stoffe und Gemische beachten
(22.11.2018, 09:24 Uhr)
Versandverbot nach der ChemVerbotsV für bestimmte chemische Stoffe und Gemische beachten
Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe/Gemische verschärft – Abgabeverbot für Produkte - Handlungsbedarf für Händler
(03.08.2017, 13:01 Uhr)
Kennzeichnungsvorgaben für chemische Stoffe/Gemische verschärft – Abgabeverbot für Produkte - Handlungsbedarf für Händler
Gesetzliche Änderungen beim Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen (ChemVerbotsV)
(10.04.2017, 08:21 Uhr)
Gesetzliche Änderungen beim Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen (ChemVerbotsV)
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei