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von RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)

LG Fulda: Zwei wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

News vom 26.03.2010, 12:01 Uhr | 1 Kommentar 

Das Landgericht Fulda setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7 O 26/10) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Fulda dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke des Wettbewerbs gegenüber privaten Endverbrauchern bei Fernabsatzverträgen über eBay KFZ-Zubehör anzubieten

  • und wie folgt im Internet zu werben: "2-Jahre Hersteller-Garantie" ohne über Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind aufzuklären, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.
  • ohne im Angebot bei angebotenem Auslandsversand die jeweiligen Versandkosten mit anzugeben oder eine Berechnungsmethode.
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Hinweis

Wie urteilen andere Gerichte? Welche Streitwerte sind angemessen? Diverse weitere Entscheidungen zum Thema finden Sie hier.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Besucherkommentare

Streiwerte für e-bay Bagatellen im Abmahnwahn

20.05.2010, 17:18 Uhr

Kommentar von Rainer Spies

Natürlich ist das eine schöne Bereicherungsmöglichkeit für an sich dünnbrüstige Winkeladvokaten. Hier wird mit unsinnigen Spitzfindigkeiten in den Verfahren eine an sich sinnvolle Einrichtung...

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