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Wie sieht es denn aus bei dem Telefonnummer AUFGRUND VON GEHÖRLOSIGKEIT NICHT MÖGLICH?
Wäre das auch "strafbar"?
Herzlichen Dank für die Hilfe.
Man muss unterscheiden zwischen der WiderrufsBELEHRUNG und dem WiderrufsFORMULAR.
In die Belehrung MUSS die Telefonnummer, in das Formular darf sie NICHT.
So habe ich es verstanden.
"...oder wird der Verbraucher fehlerhaft belehrt (z.B. ohne Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung)"
"Erfolgt dies nicht oder fehlerhaft (z.B. durch Aufnahme einer...
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