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Die Produktkonzeption nach § 4 Satz 2 ElektroG – Ein zahnloser Tiger?
vom 04.03.2013, 16:35 Uhr
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Wie sieht das mit fest verbauten Batterien in LED-Golfbällen aus? Das ganze ist ja kein Elektrogerät, sondern ein Abnutzungs- bzw. Verschleißgegenstand.
Viele Grüße
Hat sich an der Rechtslage etwas geändert?
Liegt bei einem Gerät mit fest verbauten Akku automatisch ein Mangel vor? Der bestünde dann ja schon beim Kauf und man könnte das Gerät während der kompletten Mängelanspruchsfrist umtauschen.
Im $4 heißt es nun "... sind möglichst so zu gestalten, dass...". Damit sind die Hersteller völlig aus dem Schneider. Es gibt keinerlei Handhabe, wechselbare Akkus zu erzwingen oder zu fördern.
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