Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Klimagerätehersteller REMKO bessert nach

28.08.2008, 16:52 Uhr | Lesezeit: 2 min
Klimagerätehersteller REMKO bessert nach

Mit News vom 30. Mai 2008 berichtete die IT-Recht Kanzlei, dass die in den "REMKO"-Prospekten enthaltenen Leistungsdaten nicht den rechtlichen Energiekennzeichnungsvorschriften genügen. Nun reagierte der Klimagerätehersteller REMKO und teilte der IT-Recht Kanzlei mit, dass mittlerweile alle Angaben gemäß der Durchführungsrichtlinie 2002/31/EG im Internet nachgebessert worden seien.

Pressemitteilung der Firma REMKO:

Auf der sicheren Seite
REMKO bietet Leistungsdaten für Händler via Internet

Der Vertrieb elektrischer bzw. elektronischer Haushaltsgeräte folgt klaren Strukturen: In der Regel gelangen sie vom Hersteller über Zwischenhändler zum Endverbraucher. Weniger klar ist, dass entlang des ein- oder mehrstufigen Vertriebs unterschiedliche Kennzeichnungspflichten gelten – nicht selten zur Verwirrung aller Beteiligten. Ein Lehrstück über das Regelungs-Dickicht des Gesetzgebers.

Der konkrete Fall: Ein Hersteller von Klimageräten kennzeichnet seine Geräte mit allen Leistungsdaten, die für den Zwischenhändler erforderlich sind. So machen sie Aussagen über Kühlleistung, Luftvolumenstrom, Ventilatorstufen, Entfeuchtungsleistung und vieles andere mehr. Der Zwischenhändler übernimmt diese Angaben 1: 1 und bietet die Geräte so in dem guten Bewusstsein, alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, zum Kauf an.

Was dieser nicht wusste: Da er die Geräte – anders als der Hersteller – dem Endverbraucher offeriert, müssen sie gemäß der Richtlinie 92 / 75 EWG gekennzeichnet werden – inklusive aller damit verknüpften Durchführungsbestimmungen. Das bedeutet beispielsweise, dass er seine Geräte mit der Energie-Effizienzklasse, dem Näherungswert für den jährlichen Energieverbrauch bei durchschnittlich 500 Betriebsstunden, der Kühlleistung, der Energieeffizienzgröße des Geräts im Kühlbetrieb bei Volllast und vielen zusätzlichen Informationen ausweisen muss. Schließlich flattert dem gut meinenden Kaufmann eine Abmahnung eines konkurrierenden Händlers ins Haus.

Dies sei leider kein Einzelfall, wie Michael Schimczik vom ostwestfälischen Hersteller für Klima- und Wärmetechnik REMKO betont. „Die Kennzeichnungspflicht hat auch uns beschäftigt – etwa durch konkretes Nachfragen von Händlern. Aus diesem Grunde haben wir uns für eine klare Linie entschieden. Obwohl wir als Hersteller ohne direkten Vertrieb an den Endverbraucher nicht dazu verpflichtet sind, entsprechend der Norm, Ausweise in unseren Publikationen vorzunehmen und lediglich unseren Händlern die Angaben in Form der Energielabels zur Verfügung stellen, werden wir zukünftig das Informationsangebot auf der Internetseite erweitern.

Ein Service, mit dem jeder entlang der Vertriebslinie auf der sicheren Seite ist. Mit diesen Informationen, die inklusive Energielabel auf den Produktseiten im Internet unter www.remko.de zum Download angeboten werden, trägt REMKO verantwortungsvoll zur Rechtssicherheit bei.

 

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
S. Hofschlaeger / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Aufgepasst beim Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
(13.07.2022, 11:14 Uhr)
Aufgepasst beim Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
(09.06.2016, 08:39 Uhr)
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten
(01.12.2015, 13:54 Uhr)
OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
(20.08.2014, 16:59 Uhr)
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
(12.05.2014, 16:53 Uhr)
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
(02.05.2013, 17:58 Uhr)
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei