Bundesregierung will strengere Regeln für Weichmacher in Kinderspielzeugen
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Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Verkauf von Spielzeug"
Die gesetzlichen Regelungen für die chemischen Anforderungen an Kinderspielzeug sind nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht ausreichend. In einer[ Antwort (17/8734)](http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/087/1708734.pdf) auf eine Kleine Anfrage (17/8625) der Fraktion Die Linke über die Belastung von chemischen Weichmachern in Kinderspielzeug, schreibt die Regierung, dass sie sich weiter für eine Fortentwicklung der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG einsetzen wolle.
In Deutschland wurden die Bestimmungen mit der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz vom 7. Juli 2011 umgesetzt. Momentan werde anhand aktueller wissenschaftlicher Informationen geprüft, inwieweit die bisher laufenden Maßnahmen zur Regulierung von Weichmachern ausgeweitet werden müssten. So untersucht etwas das Umweltbundesamt in einer Studie die Belastungssituation in rund 200 Kitas in Berlin. Neben der Untersuchung bereits bekannter Weichmacher würden dabei auch bislang weniger untersuchte Ersatzstoffe analysiert.
Quelle: PM des Deutschen Bundestags
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