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Handlungsanleitung: Rechtstexte bei webador richtig einbinden

26.01.2021, 15:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
Handlungsanleitung: Rechtstexte bei webador richtig einbinden

webador ist nach Unternehmensangaben ein benutzerfreundlicher Website-Baukasten mit dem Webseiten und Onlineshops einfach erstellt werden können. Wie Online-Händler AGB, Impressum (inkl. klickbarem OS-Link), Widerrufsbelehrung und EuGH-konformer Datenschutzerklärung richtig in ihre webador-Präsenz einbinden können, wird in dieser Anleitung aufgezeigt.

1. Individualisierung der Rechtstexte für webador im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.

Anmeldung im Mandanteportal

Sie sehen danach eine Übersicht der von Ihnen gebuchten Rechtstexte. Wählen Sie Onlineshop aus.

Es wird Ihnen dann angezeigt, ob die Rechtstexte vollständig konfiguriert sind oder Sie dies noch zu erledigen haben.

Onlineshop Statusanzeige, ob Rechtstexte vollständig konfiguriert sind

Mit einem Klick auf den Button "Jetzt konfigurieren" starten Sie den Rechtstexte-Konfigurator.
Sie können nun die Rechtstexte mit einer einfachen Ja/Nein-Auswahl Ihren Bedürfnissen anpassen.

Nach erfolgter Konfiguration sehen Sie folgende Statusmeldung bei Ihren webador-Rechtstexten:

Ansicht verfügbare Formate, vollständig konfiguriert und Übertragung via Schnittstelle

Die Texte werden Ihnen dann in drei unterschiedlichen Formaten (pdf, txt, html) und als HTML Copy&Paste-Variante zur Verfügung gestellt.

Hinweis 1: Für webador verwenden Sie bitte die Text-Datei (.txt).

Hinweis 2: Ihr Impressum im Mandantenportal ist bereits mit den bei der Bestellung angegebenen Unternehmensinformationen versorgt. Prüfen Sie diese vor der Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

2. Anlage der Rechtstexteseiten in der webador-Präsenz

Loggen Sie sich anschließend in Ihren webador Händler-Account ein.

Login in den webador Account

Wählen Sie dann links oben den Menüpunkt "Seiten".

Auswahl Seiten in der oberen webador Navigation

Sie sehen nun eine Übersicht der bereits angelegten Seiten.

Übersicht der angelegten webador Seiten

Legen Sie, sofern noch nicht vorhanden die Rechtstexteseiten

  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Widerrufsbelehrung und
  • Impressum

mit den folgenden Einstellungen an:

webador neue Seite anlegen für die Datenschutzerklärung

Wichtig dabei: Bei den Rechtstexteseiten muss die Option "sichtbar im Menü" deaktiviert werden/sein, damit diese Seiten nicht oben im Shop-Menü angezeigt werden. Wie Sie die Rechtstexteseiten nachdem sie mit Inhalt gefüllt sind der Fußzeile in Ihrer webador-Präsenz zuweisen zeigen wir weiter unten in dieser Anleitung.

3. Einpflegen der AGB bei webador

Nachdem alle Rechtstexteseiten angelegt sind klicken Sie als erstes auf den Bearbeitungsstift bei der Seite AGB

webador - Auswahl der zu bearbeitenden Seite

Kopieren Sie nun die AGB als Text-Datei (.txt) aus dem Mandantenportal in das Eingabefeld für die AGB.

webador - formatierter Rechtstext auf der Seite

4. Einpflegen der Widerrufsbelehrung bei webador

Die Widerrufsbelehrung können Sie analog zu den bei den AGB beschriebenen Schritten einfügen.

5. Einpflegen der Datenschutzerklärung bei webador

Die Datenschutzerklärung können Sie analog zu den bei den AGB beschriebenen Schritten einfügen.

6. Das Impressum (inkl. klickbarem OS-Link) bei webador einbinden

Kopieren Sie Ihr Impressum, gegebenenfalls inklusive dem Logo der Initiative "Fairness-im-Handel", aus dem Mandantenportal 1:1 in das dafür vorgesehen Feld bei webador.

Der OS-Link ist nach dem Speichern direkt anklickbar.

webador - Impressum mit anklickbarem OS-Link

7. Die Rechtstexteseiten in der Fußzeile der webador-Präsenz zuweisen

Wählen Sie dazu zunächst links oben den Menüpunkt "Editor"

Auswahl Editor zur Bearbeitung der Fußzeile

Wählen Sie dann links das Element "Text" und ziehen Sie es in die Fußzeile.

webador - Auswahl Textelement für die Fußzeile

Tragen Sie danach in diesem Textelement untereinander die Namen der Rechtstexteseiten ein.

webador - Angabe der Rechtstexteseiten in der Fußzeile

Wählen Sie danach einen Rechtstext-Namen den Sie verlinken wollen und markieren Sie diesen.

Klicken Sie danach auf das Linksymbol darüber (siehe Bild)

webador - zu verlinkenden Text markieren und auf das Linksymbol klicken

Wählen Sie danach die Seite aus zu der verlinkt werden soll und Speichern Sie Ihre Auswahl ab.

webador - Seite auswählen und speichern

Widerholen Sie diese Schritte für die weiteren Rechtstexteseiten.

Fertig. Die Rechtstexte für webador sind nun versorgt.

Interessierte Online-Händler können sich hier über unseren AGB-Service für webador informieren.

Webseitenbetreiber, die Ihre webador-Präsenz ohne Shopfunktion nutzen finden hier unsere Datenschutzerklärung + Impressum für webador-Webseiten.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

N
Natsikos 12.06.2022, 21:24 Uhr
Hosting Link
Hallo,

Anstatt den Text hinein zu kopieren, kann man nicht einfach den Hosting Link Verknüpfen?
So das wenn man z.b auf AGB klickt, die Seite (Hosting Link zu den AGB) auf geht!

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