IT-Recht-Kanzlei meldet zweite Aktualisierung des "Handbuchs für die IT-Beschaffung" im Handel"

Die zweite Aktualisierung des Handbuches der IT-Beschaffung liegt nun mehr vor. Die Aktualisierung komplettiert die Materialien zum EVB-IT-Systemvertrag. In diesem Kontext wird auch die Kommentierung zur Vertragsgestaltung weiter ausgebaut. Darüber hinaus wird ein Ausblick auf den Systemlieferungsvertrag gegeben.
Dessen Veröffentlichung ist für Ende 2008 oder für Anfang 2009 geplant. Da die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware auch viele Beschaffer in der letzten Zeit sehr beschäftigt, enthält die Aktualisierung zudem eine Darstellung der augenblicklichen Rechtslage und eine Auseinandersetzung mit den wichtigsten Urteilen zu diesem Thema aus vergabe- und urheberrechtlicher Sicht.
In die Rubrik "Ausgewählte Einzelthemen zur IT-Beschaffung" wurden zwei sehr praxisrelevante Beiträge aufgenommen. Der erste Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob die Festlegung produktbezogener so genannter Hausstandards angesichts des Diskriminierungsverbotes vergaberechtlich zulässig ist. Der Artikel zeigt - zumindest für den unterschwelligen Bereich - Lösungsansätze auf. Der zweite neue Beitrag beschäftigt sich insbesondere angesichts aktueller Rechtsprechung - u.a. der des EuGH - mit der gebotenen, mitunter aber recht schwierigen Abgrenzung von Eignungs- und Leistungskriterien und gibt Antwort auf die vieldiskutierte Frage zur Bewertungsmöglichkeit von einem "Mehr an Eignung".
Die Aktualisierung wird abgerundet durch einen Ausblick auf die bevorstehende nächste Stufe der Vergaberechtsreform. Die Novellierungsarbeiten, die den gesamten nationalen Rechtsrahmen (GWB, VgV, VOL, VOF und VOB) betreffen, laufen mit Hochdruck. Die Bundesregierung beabsichtigt, alle Elemente der Reform zeitgleich im Paket in Kraft zu setzen. Nach den gegenwärtigen Planungen ist dafür der Zeitraum März/April 2009 in Aussicht genommen. Die vorliegenden Entwürfe lassen tief greifende Änderungen erwarten. Die nächste Ergänzungslieferung wird sich schwerpunktmäßig diesem Themenbereich widmen.
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